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Ausländerbehörde Börde will Kirchenasyl respektieren Flüchtling sitzt in Wolgaster Kirche fest

21.08.2014, 03:16

Magdeburg/LandkreisBörde l Seit Freitag vergangener Woche sitzt Mohamed Camara in einer Kirche in Wolgast fest. Der aus Mali stammende Mann sollte abgeschoben werden, flüchtete aber kurz vorher und erhielt in der evangelischen St.-Petri-Gemeinde Kirchenasyl. Dort will Camara warten, bis das Standesamt Magdeburg seine Heirat mit einer Sachsen-Anhalterin genehmigt. Wie die Volksstimme nun erfuhr, kann das allerdings noch eine Weile dauern.

Zur Vorgeschichte: Camara ist seit 2012 in der Unterkunft in Harbke gemeldet und sollte am vergangenen Freitag in die Niederlande überstellt werden. Die Entscheidung, dass Camara - der unter einem anderen Namen in den Niederlanden eingereist ist - abgeschoben wird, hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen. Umsetzen muss das die Ausländerbehörde des Landkreises Börde. Dabei handelt es sich um eine "Dublin-Überstellung". Heißt: Camara wird in das Land zurückgeschickt, in dem er innerhalb der EU das erste Mal erfasst worden ist. Weil Camara als integriert gilt, sorgte der Fall für Diskussionen (Volksstimme berichtete).

Ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg (AZ 1B894/14MD), um die Abschiebung im letzten Moment zu verhindern, war in der vergangenen Woche gescheitert. Christine Bölian vom Flüchtlingsrat kritisierte die Entscheidung. "Wir fordern eine Aussetzung der Überstellung bis zur Eheschließung", sagt sie.

Ein Mitarbeiter des Standesamtes Magdeburg bestätigte der Volksstimme inzwischen, dass man alle Unterlagen erhalten und an die Botschaft von Mali geschickt habe. Dort würden die Angaben geprüft. In Deutschland brauchen Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Fall braucht Camara das aus Mali, da er dem dortigen Recht unterliegt. Am Ende muss ein Gericht entscheiden, ob die Ehe geschlossen werden kann und Camara doch noch in Deutschland bleiben darf.

"Die Lage für Mohamed Camara ist prekär, da er abhängig vom Schutz des Kirchenasyls ist", sagt Christine Bölian vom Flüchtlingsrat. Rechtlich ist wie die geplante Heirat auch die Bewertung des Kirchenasyls schwierig. Denn Kirchen besitzen kein Sonderrecht. "Die Polizei werden wir nicht in die Kirche schicken", sagt Daniel Görges von der Ausländerbehörde. "Herr Camara kann sich entsprechend den rechtlichen Bestimmungen frei im Land Sachsen-Anhalt bewegen. Der Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern ist ihm nicht gestattet." Die Ausländerbehörde sei grundsätzlich an die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gebunden, erläutert Görges. Das Bundesamt habe den in Deutschland gestellten Asylantrag geprüft und als unzulässig zurückgewiesen, da die Niederlande sich als zuständig erklärt haben.

Die Anmeldung einer Eheschließung würde der Umsetzung der Abschiebung nicht im Wege stehen. Man habe aber die übergeordneten Behörden über den Sachverhalt informiert, sagte Görges der Volksstimme.

Wenn Mohamed Camara also trotz Abschiebungsanordnung hier heiratet, kann er danach einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Dieser Antrag müsste dann erneut geprüft werden. Ein Ergebnis könne aber nicht vorweggenommen werden, hieß es dazu aus der Ausländerbehörde des Landkreises Börde.