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Gesetzesänderung in Sachsen-Anhalt Neue Regeln für Kitas in der Kritik

Seit Jahresbeginn gelten für die Kindertagesstätten in Sachsen-Anhalt neue Qualitätsstandards. Eltern sollen die Kostenbeiträge für Kita-Plätze besser nachvollziehen können. Doch noch kann das kein Landkreis vollständig umsetzen.

02.01.2015, 01:18
Kinder der Kindergartengruppe «Kleine Riesen». Foto: Bodo Schackow/Archiv
Kinder der Kindergartengruppe «Kleine Riesen». Foto: Bodo Schackow/Archiv dpa-Zentralbild

Magdeburg l In einer Kita kostet ein 8-Stunden-Platz 130 Euro, in einer anderen 150 Euro. Bisher sind diese Unterschiede für Eltern nicht nachvollziehbar. Das sollte sich eigentlich zum 1. Januar ändern: Jeder Kitaträger (freie Träger, Gemeinden) ist nun verpflichtet, mit dem Landkreis eine sogenannte Leistungsvereinbarung abzuschließen. Darin werden detailliert alle Kosten und Leistungen aufgelistet, anschließend verteilen die Landkreise die Zuweisungen. So soll transparent werden, wie sich der Kita-Beitrag zusammensetzt.

Doch in der Praxis hakt es. Das Problem: In den Landkreisen liegen bisher nur etwa ein Viertel der Vereinbarungen vor. "Das Verfahren ist schon deshalb sehr aufwendig, weil es landesweit mehr als 1700 Einrichtungen gibt", begründet Michael Struckmeier vom Landkreistag die Verzögerungen. "Die Verhandlungen dauern je Einrichtung mindestens fünf Stunden." Die Einführung zum 1. Januar 2015 sei zu ambitioniert gewesen, das Land verkenne den enormen personellen und damit auch finanziellen Aufwand der Kommunen, kritisiert der stellvertretende Geschäftsführer.

Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) weist diese Vorwürfe zurück. "Der Aufwand wird sich lohnen", sagte er im Volksstimme-Interview. Bischoff ist überzeugt: "Wir schaffen mehr Transparenz und Kostengerechtigkeit." Bis Ende 2015 soll die letzte große Ausbaustufe im Kinderförderungsgesetz (Kifög) nun realisiert werden. Kitaträger und Landkreise helfen sich erstmal mit Übergangsvereinbarungen.

Die Kommunen bemängeln auch bei dieser Kifög-Änderung die "Unsicherheiten in der Gesetzesumsetzung". Waren früher die Gemeinden verantwortlich, sind es nach dem Willen des Landes heute die Landkreise. Mehr als 60 Städte und Gemeinden klagen seit November 2013 dagegen. Das Landesverfassungsgericht hat darüber noch nicht entschieden.

Der Sozialminister hofft ebenso auf zeitnahe Klärung. Doch Bischoff verteidigt die neue Regelung: "Ich gehe stark davon aus, dass uns das Gericht in unserer Auffassung bestätigen wird."