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Rechnungshof Sachsen-Anhalt Geschenke aus dem Finanzressort

Nachdem das Land über die landeseigene Beteiligungsgesellschaft IBG
Firmen eines Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten mit Millionenbeträgen
unterstützt hat, wurden offenbar Betriebe aus dessen Firmenreich auch
steuerlich begünstigt. Der Landesrechnungshof hat Prüfungen eingeleitet.
Das Finanzministerium blockt.

Von Michael Bock 31.01.2015, 02:21

Magdeburg l Bei einer Gewerbesteuerprüfung war dem Rechnungshof aufgefallen, dass einem von der IBG unterstützten Unternehmen "steuerliche Nebenleistungen" - es soll sich um Stundungszinsen handeln - erlassen worden waren. Im IBG-Untersuchungsausschuss am Mittwoch hatte Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke gesagt, dies sei auf Anweisung geschehen. Er sieht "erheblichen Klärungsbedarf". Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) war der Wunsch des Unternehmens nach Erlass der Stundungszinsen vor der Entscheidung bekannt.

Der Rechnungshof hat Hinweise, dass es weitere Fälle gibt, in denen das Land auf Stundungszinsen IBG-geförderter Firmen verzichtet. Doch das Finanzministerium blockt - sagt Seibicke. Das Bullerjahn-Ressort habe alle Finanzämter angewiesen, keine Unterlagen an die Prüfer herauszugeben. Finanz-Staatssekretär Jörg Felgner (SPD) verweist auf das Steuergeheimnis.

Wie die Volksstimme erfuhr, soll mindestens ein Unternehmen aus dem Firmenreich des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Klaas Hübner von dem Stundungszinsen-Erlass profitiert haben. Hübner und Finanzminister Bullerjahn sind gut befreundet. Vor der Landtagswahl 2006 hatte der damalige SPD-Spitzenkandidat Bullerjahn Hübner in sein Kompetenzteam geholt und ihn als möglichen Wirtschaftsminister vorgestellt.

Im Jahr 2013 hatte das "Handelsblatt" berichtet, dass die IBG Firmen von Hübner mit 40 Millionen Euro gefördert habe. Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Hartmut Möllring (CDU) sagte seinerzeit: "Die Summen, mit denen die IBG an den Firmen von Herrn Hübner beteiligt ist, sind außergewöhnlich hoch." Hübner spricht von hochverzinslichen Darlehen in Form stiller Beteiligungen. Er sagte gestern, die IBG sei bis zu 30 Millionen Euro in seinen Firmen engagiert gewesen.

Minister Möllring erklärte am Freitag, die IBG habe Ende 2014 sämtliche ihrer acht noch bestehenden Beteiligungen der Schlossgruppe Neugattersleben für 13,6 Millionen Euro verkauft. Hübner betonte, in den von der IBG mitfinanzierten Gesellschaften sei über 700 Mitarbeitern eine Beschäftigung ermöglicht worden. Zum Erlass von Stundungszinsen sagte er, darum kümmere sich eine Steuerberatungsgesellschaft. Zu Details werde er sich nicht äußern, sagte Hübner mit Verweis auf das Steuergeheimnis.

Der CDU-Obmann im IBG-Untersuchungsausschuss, Thomas Leimbach, hatte den Stein ins Rollen gebracht. Nachdem er Hinweise erhalten hatte, stellte er der Landesregierung sogenannte kleine Anfragen. Das Finanzministerium wich zunächst aus. "Das Ministerium hat sich geziert wie eine Zicke am Strick", sagt Linken-Wirtschaftspolitiker Frank Thiel. Im dritten Anlauf musste es einräumen, in einem Fall sei ein von der IBG gefördertes Unternehmen/Unternehmensgruppe "von der Zahlung von steuerlichen Nebenleistungen nach einer Betriebsprüfung zum Teil befreit worden". Für dieses Unternehmen /Unternehmensgruppe bestünden Gesamtforderungen von mehr als 250000 Euro. Und weiter: "Dem Finanzminister war das Begehren des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe vor der Entscheidung bekannt." Der Beschluss sei aber "nicht auf ministerieller Ebene getroffen" worden.

Finanz-Staatssekretär Jörg Felgner (SPD) sagte am Freitag, dass die inzwischen aufgelöste Oberfinanzdirektion die betreffenden Finanzämter angewiesen habe, Stundungszinsen zu erlassen. Zur Höhe wollte sich Felgner mit Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht äußern. Auf die Frage, wie oft in Sachsen-Anhalt Stundungszinsen erlassen werden, sagte der Staatssekretär: "Das sind mehrere Dutzend Fälle pro Jahr." Wer kommt in den Genuss eines solchen Erlasses? Die Regeln sind offensichtlich recht schwammig. Felgner dazu: "Man muss erlassbedürftig und erlasswürdig sein." In die Bewertung fließe etwa die Frage ein, welche Auswirkungen eine drohende Zahlung auf die Firma habe, und wie die bisherige Zusammenarbeit verlaufen sei.

Warum aber bremst das Finanzministerium weitere Prüfungen des Rechnungshofes aus? Felgner sagte, der Rechnungshof prüfe derzeit die Organisation der Steuerverwaltung. Dass er im Zuge dieser Recherchen auf den jetzt bekannt gewordenen Fall gestoßen sei, sei nur ein "Zufallsprodukt". Für eine Ausweitung der Prüfung setze das Steuergeheimnis sehr hohe Hürden: "Wir geben keine Informationen heraus, die schutzwürdig sind."