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Hunderte Hinterlassenschaften fallen Jahr für Jahr an das Land Sachsen-Anhalt erbt Millionen

Das Erbe kann sich niemand aussuchen - höchstens ausschlagen. Doch was
passiert, wenn es gar keine Erben gibt? In diesen Fällen erbt das Land -
im vergangenen Jahr immerhin 1,32 Millionen Euro. Doch die Freude hält
sich in Grenzen.

Von Lion Grote 09.04.2015, 03:19

Magdeburg l Es gibt Dinge, die will man nicht mal geschenkt haben. Doch für alles gibt es einen Erben. Im Zweifel ist es der Staat. Diese sogenannte Fiskalerbschaften in Form von Immobilien, Schmuck oder Bargeld brachten dem Land Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr 1,32 Millionen Euro ein, 370.000 Euro mehr als im Jahr zuvor. Doch wirklich freuen kann sich das Land nur in seltenen Fällen. Denn den Einnahmen standen Verbindlichkeiten in Höhe von 768.000 Euro gegenüber - ohne Personal- und Verwaltungskosten.

Diese fallen an, obwohl die Erbschaft des Landes nur eine Vermutung bleibt. Erbermittler sind zum Teil monatelang damit beschäftigt herauszufinden, ob sich nicht doch noch irgendwo ein Erbberechtigter findet.

Alles muss auch das Land nicht nehmen. So müssen Schulden und Verbindlichkeiten, die sich aus einem Erbe ergeben vom Land - und dadurch letztlich durch den Steuerzahler - nicht bedient werden. Im schlechtesten Fall bleiben die Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen.

Nordrhein-Westfalen erbt Schrott in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt besteht ein Großteil an Erbschaften aus Grundstücken und Immobilien. Bargeld oder Schmuck bilden eher die Ausnahme. Und noch seltener sind Kuriositäten, wie sie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen geerbt hat. Dazu zählen zum Beispiel die Verwertungsrechte an dem alten Schlager "Wenn das Wasser im Rhein goldener Wein wäre" des Sängers Willy Schneider. Aber auch ein fahrtaugliches Segelboot und eine Ferienwohnung auf Gran Canaria gehören inzwischen dem Land.

Solche "Schätzchen" hat Sachsen-Anhalt nicht zu bieten. Dafür landen Schrottimmobilien von hier auch schon mal in den Händen anderer Länder. 2012 erbte NRW ein völlig verfallenes Gebäude im Salzlandkreis. Der Eigentümer hatte zuletzt im Bezirk Arnsberg gewohnt. Welches Land erbt, richtet sich nicht nach dem Standort des Erbes, sondern nach dem Wohnsitz des Erblassers. Nur wenn kein Wohnsitz feststellbar ist, erbt der Bund.