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Entwurf Ministerium will neue Hürden für Privatschulen

Geht es nach einem Vorschlag aus dem Haus von Kultusminister Stephan Dorgerloh (SPD), wird es künftig schwerer, eine freie Schule zu gründen. Der Minister hingegen versichert: Eine Verschlechterung werde es nicht geben.

Von Hagen Eichler 29.06.2015, 03:13

Magdeburg l Wollen Eltern eine freie Grundschule errichten, müssen sie das künftig schon neun Monate vor Schuljahresbeginn beantragen (bislang sieben Monate). Gleichzeitig wird es grundsätzlich unmöglich, einzelne Unterlagen nachzureichen. Sind die geforderten Dokumente nicht vollständig, ist der Antrag sofort gescheitert. Das sieht die Neufassung einer Verordnung aus dem Kultusministerium vor.

Der Entwurf liegt derzeit bei den Verbänden zur Anhörung. Der Verband Deutscher Privatschulen (VDP) Sachsen-Anhalt fürchtet Schlimmes. "Sollte das so kommen, könnte es passieren, dass keine einzige freie Schule mehr die Anerkennung schafft", sagt VDP-Geschäftsführer Jürgen Banse.

Trägervereine müssen unter anderem die Namen, Examensnoten, Arbeitsnachweise und erweiterten Führungszeugnisse sämtlicher Lehrer vor dem 1. November einreichen. Sich selbst genehmigt der Staat deutlich großzügigere Fristen: Öffentliche Schulen wissen oft selbst Ende Juni noch nicht, welche Lehrer sie zum 1. August zugewiesen bekommen.

Private Schulträger klagen seit Jahren über ein äußerst restriktives Vorgehen. Winfried Kluth, ehemaliger Richter am Landesverfassungsgericht, hält mehrere Regelungen des Schulgesetzes sogar für verfassungswidrig. So müssen Privatschulen in den ersten drei Jahren ohne Geld vom Staat auskommen - für Kluth ein Verstoß gegen die Landesverfassung, die staatliche Zuschüsse garantiert. Die Privatschulen hätten gehofft, dass das Ministerium auf das Kluth-Gutachten reagiere, sagt Banse. "Jetzt passiert aber das Gegenteil, durch diese Verordnung wird es für uns noch schwerer."

Kultusminister Dorgerloh reagiert überrascht. Er kenne den Entwurf aus dem Ministerium gar nicht, sagt sein Sprecher Martin Hanusch. "Diese Neuregelungen sind im Interesse der Verwaltung, sie sind aber nicht im Interesse der Ministeriumsleitung." Sollte es unpraktikable Regelungen geben, würden diese einkassiert, kündigte Hanusch an: "Es wird definitiv keine Verschlechterung für Schulen in freier Trägerschaft geben."