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Totschlagsprozess begann am Landgericht Magdeburg Mit Bierflasche Schädel zerschmettert

Von Bernd Kaufholz 01.04.2011, 04:28

Magdeburg. Dass sich "Pack schlägt und wieder verträgt", ist eine alte Binsenweisheit. Im vorliegenden Fall allerdings, der seit gestern vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg verhandelt wird, war das mit dem Vertragen nicht mehr möglich. Ein 54 Jahre alter Staßfurter starb, nachdem ihn eine gefüllte Bierflasche am Kopf traf und der bereits am Boden Liegende massiv getreten wurde.

Vor Gericht steht sein Trinkkumpan. Und bevor Staatsanwältin Petra Hagemann die Anklage verlesen konnte, überreichte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling dem Pflichtverteidiger Andreas Dahm gleich noch eine zweite Anklageschrift. Möglicherweise werden der Totschlag und der neue Vorwurf – gefährliche Körperverletzung – ab Montag zusammen verhandelt.

Enrico W. soll am 27. September 2010 den 54-jährigen Burghard R. getötet haben, ohne Mörder zu sein. Man habe in gemütlicher Trinkerrunde zusammengesessen und nach ausgiebigem Alkoholgenuss sei es zu der Attacke gekommen. Aus welchem Grund der damals 39-Jährige die Flasche geworfen und zugetreten haben soll, ließ die Staatsanwältin gestern offen. Ob es überhaupt ein Motiv gab und wenn ja, ob sich der an jenem Abend stark Betrunkene noch daran erinnern kann, ist fraglich.

Die Polizei war am 27. September gegen 21 Uhr von der Trinkerrunde, zu der neben dem Angeklagten vier weitere Personen gehört haben sollen, alarmiert worden, weil "einer in seinem Blut" lag, wie es am Telefon hieß.

Die Polizeibeamten hatten Burghard R. im Wohnzimmer des Hauses Am Tierpark 83 in Staßfurt (Salzlandkreis)gefunden. Er lag blutend vor der Schrankwand. Zuerst sagten die Anwesenden aus, dass R. gegen das Möbelstück gefallen sei. Doch dann räumte einer der Mittrinker ein, dass Enrico W. schuld am Zustand des Opfers sei.

R. wurde in die Hallenser Klinik "Bergmannstrost" eingeliefert. Dort starb er zwei Tage später an seinen schweren Kopfverletzungen. Aus den Ermittlungen wegen versuchten Totschlags wurde eine Totschlagsanklage der Staatsanwaltschaft Magdeburg.

Gestern bat der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, die lediglich unterbrochen worden war, weil eine sogenannte Ersatzhaftstrafe vollstreckt wurde, die Schwurgerichtskammer vorsorglich um Verständnis. Er nehme dreimal täglich ein Medikament gegen Epilepsie ein, ließ er über seinen Anwalt verlauten und das könne dazu führen, dass er einschlafe. Ob er dabei schnarchen werde, sagte er nicht.