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Prozess um das ehemalige DDR-Rundfunkgelände in Berlin Haftstrafe wegen Betruges beim Kauf der "Nalepastraße"

Von Wolfgang Schulz 15.04.2011, 04:35

Ein Jessener Unternehmer hat der öffentlichen Hand nach einem Urteil des Berliner Landgerichts einen Schaden von 300 000 Euro zugefügt und wurde deshalb zu einer Haftstrafe von 33 Monaten verurteilt. Der heute 52-Jährige hatte 2005 das ehemalige DDR-Rundfunkgelände in Berlin gekauft und Millionen durch den Weiterverkauf verdient.

Berlin. Der Verkauf des knapp 14 Hektar großen Geländes an der Nalepastraße hatte seinerzeit große Wellen geschlagen. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, das seit 1990 immer weniger genutzte Grundstück mit mehreren Gebäuden an in- oder ausländische Investoren zu verkaufen, war das Liegenschafts- und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalt (LIMSA) froh, als sich 2005 aus dem Landkreis Wittenberg der Jessener Baumaschinenverleiher Frank T. als Interessent meldete. Dass zwei Jahre später LIMSA-Geschäftsführer Hans-Erich Gerst gefeuert und 2011 der Käufer verurteilt werden sollten, ahnte damals niemand.

Die DDR-Immobilie in Spreenähe, deren Wert auf einen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt wurde, war nach der Wende an die fünf neuen Länder und das Land Berlin in verschieden großen Anteilen gefallen. Sachsen erhielt mit 30 Prozent das größte Stück, Sachsen-Anhalt bekam 18 Prozent zugesprochen. Glücklich darüber war kein Land, denn die Immobilie verursachte nur Betriebskosten, brachte kaum etwas ein und ließ sich zunächst nicht verkaufen.

Sachsen-Anhalt wurde im Juni 2004 als sogenannter Geschäftsbesorger der Gemeinschaft der neuen Länder mit der Veräußerung beauftragt. Am 3. November 2005 verkaufte die LIMSA das Gelände für 350 000 Euro an die Bau und Praktik GmbH Jessen. Die Grundbucheintragung erfolgte im März 2006. Danach verkaufte die Firma einen Teil des Geländes für 3,9 Millionen Euro an eine Gruppe internationaler Investoren mit Sitz in Rotterdam. Ein weiteres Teilstück sollte für vier Millionen Euro verkauft werden.

Diese große Diskrepanz bei den Verkaufserlösen rief die Finanzprüfer auf den Plan. Sachsen-Anhalt stellte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges. Es stellte sich heraus, dass die LIMSA versäumt hatte, eine Spekulationsfrist für den Weiterverkauf und eine Mehrerlös-Abführungsklausel zu vereinbaren, die den Käufer verpflichtet hätte, einen Teil des Gewinns beim Weiterverkauf an den Verkäufer abzuführen.

Das Berliner Landgericht stellte nunmehr fest, dass der Baumaschinenverleiher der LIMSA vorgetäuscht hatte, eine solvente Firma zu besitzen, die die Bewirtschaftungskosten hätte übernehmen können. Dieser Verpflichtung sei T. nicht nachgekommen. Die nicht gezahlten Kosten (260 000 Euro für Heizung, Strom und Wasser nach einem gerichtlichen Vergleich), die weiterhin von den Ländern getragen werden mussten, bewertete das Gericht als Schaden.

Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe von vier Jahren bezeichnete das Gericht als überhöht. Gegen den Angeklagten habe auch gesprochen, dass er eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt habe. Das Verfahren gegen seinen Sohn wurde allerdings gegen Zahlung einer Buße von 20 000 Euro eingestellt.

Heute nutzt eine Berliner Reederei das Wassergrundstück für seine Fahrgastflotte.