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Untreue-Prozess ex Halles OB Wiegand im Angriffsmodus

30.01.2015, 01:25

Halle l Es sollte der Tag der Entscheidung werden. Doch daraus wurde nichts: Das Landgericht Halle hat das Urteil im Untreue-Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) am gestrigen Donnerstag überraschend verschoben - wie bereits im Dezember.

Eine Begründung dafür hat Richter Helmut Tormöhlen nicht geliefert. "Muss er auch nicht. Es gilt das Beratungsgeheimnis. Niemand wird erfahren, warum die Kammer noch nicht zu einem Urteil gekommen ist", sagte Gerichtssprecher Wolfgang Ehm der Volksstimme am Rande des Prozesses. Beobachter diskutieren zwei mögliche Szenarien: Entweder ist sich das Gericht nicht einig oder die Kammer hat noch Zweifel an den Beweisen oder der Schuld Wiegands.

Dem Halleschen Oberbürgermeister wird schwere Untreue vorgeworfen. Der Kommunalpolitiker soll drei von ihm ausgewählten Mitarbeitern ein höheres Gehalt gezahlt haben als im Tarifvertrag vorgesehen. Dabei geht es um die sogenannte Erfahrungsstufe: Je höher ein Mitarbeiter eingruppiert wird, desto mehr verdient er. Ein Angestellter in der höchsten Stufe 5 verdient bis zu 1500 Euro mehr pro Monat als mit Erfahrungsstufe 1.

Wiegand hat seine Büroleiterin und zwei Referenten jeweils mit Stufe 5 eingestellt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist das eine "bevorzugte Vergütung", die der Stadt in der siebenjährigen Amtszeit Wiegands wegen der Mehrkosten einen Schaden von bis zu 290000 Euro zufügen könnte.

"Das ist falsch", sagte Wiegand gestern in seinem letzten Wort. Die Einstufungen seien rechtmäßig, die Mitarbeiter würden über eine langjährige Berufserfahrung verfügen.

Der Oberbürgermeister nutzte noch einmal die Gelegenheit, um den Prozess aus seiner Sicht einzuordnen. Dabei griff er die Staatsanwaltschaft scharf an. Die Anklageschrift bestehe nur aus Behauptungen, die Staatsanwaltschaft habe "schlampig und politisch vorgefertigt" agiert, sie habe sich "verrannt - gepaart mit dem Willen, eine Verurteilung herbeizuführen", sagte Wiegand und suchte immer wieder Blickkontakt mit Oberstaatsanwältin Heike Geyer.

Der Stadtchef wittert eine politische Intrige. Erst nachdem sich Fraktionsvorsitzende des Stadtrates an die Kommunalaufsicht gewandt und Wiegand rechtswidriges Verhalten bei den Einstellungen vorgeworfen hatten, wurden die Ermittlungen in Gang gesetzt. In Richtung der Kommunalpolitiker sagte er: "Die Drahtzieher werden sich dafür noch verantworten müssen." Er habe sich nichts vorzuwerfen. "Es kann nur ein Freispruch für mich sein."

Das Urteil soll am 9. Februar fallen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Bewährungsstrafe von 16 Monaten sowie eine Geldbuße. Ab einer Strafe von einem Jahr müsste der Oberbürgermeister seinen Posten räumen. Sollte Revision eingelegt werden, muss der Bundesgerichtshof entscheiden.