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Polizei 26-Jähriger stirbt nach Schüssen bei Polizeieinsatz

Die Polizei wird zu einer Auseinandersetzung in Schönebeck gerufen. Es wird so brisant, dass Spezialkräfte anrücken. Beamte greifen schließlich zur Waffe.

Von dpa Aktualisiert: 07.03.2025, 16:23
Kriminaltechniker sicherten nach dem Polizeieinsatz Spuren in Schönebeck.
Kriminaltechniker sicherten nach dem Polizeieinsatz Spuren in Schönebeck. Thomas Schulz/dpa

Schönebeck - Bei einem Polizeieinsatz in Schönebeck in Sachsen-Anhalt ist ein Mann von der Polizei angeschossen worden und anschließend im Krankenhaus gestorben. Wie die Polizeiinspektion Magdeburg mitteilte, kam es am frühen Morgen in einem Mehrfamilienhaus in der Stadt im Salzlandkreis zu einem Polizeieinsatz. Ein 26 Jahre alter Afghane soll einen 26 Jahre alten Deutschen bedroht haben. Das Motiv ist noch unklar, wie eine Polizeisprecherin sagte. 

Da der Afghane auch die hinzugezogenen Polizisten mit einem Messer bedroht habe, sei eine Spezialeinheit des Landeskriminalamtes alarmiert worden. In der Folge sei dann eine „Schussabgabe auf den Tatverdächtigen“ erfolgt, teilte ein Polizeisprecher mit. Der Mann sei im Krankenhaus gestorben. 

Die Ermittlungen zu den genauen Umständen dauern an. Es wurden am Tatort in Schönebeck Spuren gesichert.

Afghane soll 2022 nach Deutschland eingereist sein 

Der Afghane war laut dem Ausländerzentralregister am 1. November 2022 nach Deutschland eingereist, wie das Innenministerium in Magdeburg auf Nachfrage mitteilte. Er war zunächst in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt untergebracht und wurde am 23. Februar 2023 in den Salzlandkreis verteilt. Er habe zuletzt in Schönebeck gewohnt. „Der Tatverdächtige ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand über die illegale Einreise hinaus polizeilich nicht in Erscheinung getreten“, so eine Ministeriumssprecherin. 

Am 13. Februar 2023 stellte der Mann den Angaben zufolge einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieser wurde am 19. Februar des Folgejahres abgelehnt und zugleich ein Abschiebungsverbot nach Afghanistan festgestellt. Die Ausländerbehörde habe eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis zum 22. Februar 2025 ausgestellt. Auf einen Antrag auf Verlängerung hin gab es eine bis zum 30. Juni 2025 befristete sogenannte Fiktionsbescheinigung. 

Die Polizei schießt nur selten auf Personen

Die Polizei in Sachsen-Anhalt schießt äußerst selten auf Personen. Die Statistik zeigt, dass im vergangenen Jahr Beamte 13 Mal zur Schusswaffe gegen Personen griffen, wie das Innenministerium auf Nachfrage mitteilte. In elf Fällen nahmen die Beamten eine entschlossene Schießstellung ein, weil ihr Gegenüber etwa Messer, Äxte, Armbrüste oder schusswaffenähnliche Gegenstände dabei hatte - geschossen wurde dabei aber nicht. 

Nur am 14. Juni 2024 gaben Einsatzkräfte des Polizeireviers Börde drei Schüsse auf einen mit einem Messer bewaffneten Tatverdächtigen ab - statistisch waren das zwei Fälle von Schusswaffengebrauch. Der Mann, der durch die Polizeischüsse starb, hatte zuvor vier Menschen angegriffen, einen davon tödlich.

Wenn Polizeibeamtinnen und -beamte zur Schusswaffe greifen, dann in aller Regel zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere - 2024 war das 512 Mal der Fall.