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Verpackungen Abgabe auf Stollenverpackung vorerst vom Tisch

Diese Nachricht hatte Sachsens Bäckern sauer aufgestoßen: Die Verpackung von Stollen sollte unter die Regelungen für Einweg-Waren fallen. Nun gibt es Entwarnung - zumindest vorerst.

Von dpa 17.09.2025, 13:08
Ist der Weihnachtsstollen ein To-Go-Produkt? Eine neue Verpackungsregelung für hat bei Bäckern für Unmut gesorgt. (Symbolbild)
Ist der Weihnachtsstollen ein To-Go-Produkt? Eine neue Verpackungsregelung für hat bei Bäckern für Unmut gesorgt. (Symbolbild) Kristin Schmidt/dpa

Dresden - Die umstrittene Abgabe auf die Verpackung von Weihnachtsstollen ist vorerst ausgesetzt. Das Bundesumweltministerium habe angekündigt, die Abgabepflicht bis zur Klärung von eingelegten Widersprüchen nicht zu vollziehen, teilte Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) mit. Er sprach von einem „unbürokratischen Entgegenkommen“.

„Wir wollen unsere Umwelt schützen, aber mit Regelungen, die realistisch und praktisch umsetzbar sind“, sagte Panter. „Einen 750-Gramm-Striezel wie ein To-Go-Produkt einzustufen, ist in meinen Augen absurd.“

„Diese Abgabe ist bürokratischer Irrsinn“

Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden, Andreas Brzezinski, sprach von einem positiven Signal. „Es kann sich aber nur um einen Zwischenschritt handeln, denn diese Abgabe ist bürokratischer Irrsinn.“ Es brauche eine praxisnahe langfristige Lösung im Interesse der Stollenbäcker. 

Das Bundesumweltamt hatte entschieden, dass der 750-Gramm-Stollen, der üblicherweise in einer Folie verpackt ist, unter das Einwegkunststoffgesetz fällt. Deshalb wäre eine Abgabe fällig. Das hatte in Sachsen für Unmut gesorgt, wo der Stollen - auch Striezel genannt - fest zur Weihnachtszeit gehört.