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Verfassungsschutz AfD zieht Eilantrag gegen Einstufung als rechtsextrem zurück

Der Verfassungsschutz Brandenburg ordnet die AfD als rechtsextrem ein - doch bisher ruhte das Verfahren, weil die Partei dagegen vorging. Nun gibt es eine neue Entscheidung der AfD.

Von dpa Aktualisiert: 24.07.2025, 16:54
Brandenburgs AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt und der Landesvorsitzende René Springer fordern die Veröffentlichung des Vermerks zur Einstufung der Partei als rechtsextrem (Archivbild).
Brandenburgs AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt und der Landesvorsitzende René Springer fordern die Veröffentlichung des Vermerks zur Einstufung der Partei als rechtsextrem (Archivbild). Christoph Soeder/dpa

Potsdam - Die Brandenburger AfD hat ihren Eilantrag gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz wieder zurückgezogen. Landeschef René Springer rief Innenminister René Wilke (parteilos, für die SPD) auf, den Vermerk mit der Begründung zur Einstufung zu veröffentlichen - dies sei mit der Entscheidung des AfD-Landesvorstands nun möglich. Weil sich die Partei juristisch gegen die Einordnung gewandt hatte, lag ihre Neubewertung auf Eis und der Vermerk konnte nicht öffentlich werden. Wenn der Verzicht auf den Eilantrag offiziell ist, könnte die AfD wieder als gesichert rechtsextrem bezeichnet werden.

„Wir wollen, dass die Bürger selbst beurteilen können, ob die Vorwürfe des Verfassungsschutzes gerechtfertigt sind“, sagte der AfD-Landeschef. Er sprach von einer „politischen Instrumentalisierung“. Der Preis sei wegen der Rufschädigung zwar hoch. Die Öffentlichkeit solle aber erfahren, dass die Belege für die Einstufung als gesichert rechtsextrem in sehr großen Teilen eine Mehrheitsmeinung der Gesellschaft widerspiegelten, meinte Springer. Die Klage im Hauptverfahren soll nach dem Willen der AfD bestehen bleiben. „Wir sind nicht extremistisch“, meinte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt. Er wird vom Geheimdienst als extremistisch eingeordnet.

Ministerium will Vermerk veröffentlichen

Die AfD übermittelte die Rücknahme des Eilantrags am Nachmittag an das Verwaltungsgericht. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang. Das Innenministerium erklärte, sobald das einstweilige Rechtsschutzverfahren durch eine Erklärung der AfD beendet sei und der Einstellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts dem Ministerium vorliege, werde der Vermerk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies war zunächst noch nicht der Fall.

Der Verfassungsschutz hatte die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, vorher war sie ein Verdachtsfall. Innenminister Wilke wies die AfD in der vergangenen Woche darauf hin, dass sie es selbst gewesen sei, die mit ihrem Vorgehen für einen Verschluss der Einstufung gesorgt hatte. Er forderte die AfD auf, mit einer Erklärung den Weg für eine Veröffentlichung freizumachen.

Aus Sicht der AfD hätte der Minister nur die Passagen schwärzen müssen, in denen sie als „gesichert extremistische Bestrebung“ bezeichnet wird, damit nicht gegen eine sogenannte gerichtliche Stillhaltezusage verstoßen wird und der Vermerk öffentlich werden kann. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der jeweilige Landesverband der AfD bereits als rechtsextremistisch eingestuft.

BSW begrüßt Entscheidung der AfD 

Das Bündnis Sahra Wagenknecht, Koalitionspartner der SPD, begrüßte das Zurückziehen des Eilantrags. „Ab jetzt gibt es keine Ausreden mehr: Der Verfassungsschutzbericht muss endlich auf den Tisch – echte Demokratie lebt von Transparenz“, sagte die BSW-Landesvorsitzende Friederike Benda in einer Mitteilung. „Für uns steht fest: Die AfD sollte sich nicht mit juristischen Tricks bekämpft werden, sondern nur durch eine klare, harte Auseinandersetzung in der Sache.“ Das BSW sieht ein mögliches AfD-Verbotsverfahren sehr kritisch, die SPD hält es trotz Risiken für sinnvoll. 

Die AfD kündigte zugleich eine Verfassungsklage gegen ihr Fehlen in der Kontrollkommission des Landtags an, die die Arbeit des Verfassungsschutzes unter die Lupe nimmt. Die AfD ist in dem Gremium nicht vertreten, nur SPD, BSW und die oppositionelle CDU. „Obwohl wir die zweitgrößte Landtagsfraktion sind, haben wir dort keinen Platz erhalten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch.