1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Mutmaßliche Brandstiftung: Angriff auf Büttner: Ministerium sieht angemessenen Schutz

Mutmaßliche Brandstiftung Angriff auf Büttner: Ministerium sieht angemessenen Schutz

Nach einem Brandanschlag auf den Antisemitismusbeauftragten stellt sich die Frage, ob die Sicherheitsvorkehrungen ausreichend waren. Das Innenministerium bezieht Stellung.

Von dpa 05.01.2026, 16:25
Das Grundstück von Andreas Büttner wurde angegriffen. (Archivbild)
Das Grundstück von Andreas Büttner wurde angegriffen. (Archivbild) Soeren Stache/dpa

Templin - Das Brandenburger Innenministerium sieht nach dem Brandanschlag auf das Grundstück des Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner keine Fehler bei der Sicherheitsbeurteilung. „Die Polizei handelt wie immer lageangepasst unter fortlaufender Bewertung der aktuellen Sicherheitslage“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. „Und zwar im Austausch mit dem Betroffenen.“

Die AfD Brandenburg hatte Innenminister René Wilke (SPD) vorgeworfen, die Bedrohungslage nach einem vorherigen Anschlag auf Büttner im Jahr 2024 nicht ernst genug genommen zu haben. „Die Maßnahmen seinerzeit beruhten so wie die heutigen auf der polizeilichen Lageeinschätzung und auf dem Ergebnis der Abstimmung mit dem Betroffenen. Daher ist der Anwurf der AfD-Fraktion diesseits nicht nachvollziehbar“, erklärte der Ministeriumssprecher dazu.

Das private Grundstück von Büttner in Templin in der Uckermark wurde vor wenigen Tagen nach seinen Angaben Ziel eines Brandanschlags. Der Staatsschutz nahm Ermittlungen wegen Brandstiftung auf. Die Polizei berichtete vom Brand eines Schuppens in einem Templiner Ortsteil. Bei dem Feuer sei niemand verletzt worden. Nach Informationen aus Sicherheitskreisen soll auf der Haustür ein rotes Dreieck als Symbol der Hamas aufgebracht worden sein. 2024 hatten Unbekannte auf seinem Privatauto Hakenkreuze eingeritzt.

Die Antisemitismusbeauftragten von Bund und Ländern verurteilten den Anschlag auf ein Grundstück ihres brandenburgischen Kollegen. Es handele sich um einen „direkten Anschlag auf unsere Demokratie“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

Der Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, betonte: „Wir erwarten, dass die Hintergründe der Tat lückenlos aufgeklärt und die Täter mit der vollen Härte des Rechtsstaates zur Rechenschaft gezogen werden.“ Der Staat müsse „in aller Deutlichkeit aufzeigen, dass er wehrhaft ist und seine Repräsentanten schützt.“

GdP: Unerträglicher Angriff

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Brandenburg schrieb in einer Reaktion von einem „unerträglichen und zutiefst verachtenswerten“ Angriff. „Mit Bestürzung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Familie von Andreas Büttner infolge dieser Tat in Angst leben muss“, schrieb ein GdP-Sprecher. Gewalt und Einschüchterung dürften keinen Platz haben – „weder gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern noch gegenüber ihren Familien“. Extremismus, gleich welcher Ausprägung, sei ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft.

„Unabhängig von politischen Bewertungen ist Gewalt durch nichts zu rechtfertigen“, sagte der Chef der BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag, Niels-Olaf Lüders. Einschüchterung, Brandstiftung und Angriffe auf das private Umfeld überschritten eine rote Linie und hätten in einer demokratischen Auseinandersetzung keinen Platz. Das BSW warf Büttner zuletzt „Eingriffe in die Kunst- und Meinungsfreiheit wie im Falle einer Veranstaltungs-Absage zum Genozid in Gaza im Thalia-Kino Potsdam“ vor.

Eine Gruppe von Brandenburger Abgeordneten, die gemeinsam den „Freundeskreis Israel“ bilden, sprach von einem „feigen und verabscheuungswürdigen Brandanschlag“. Man verurteile den Anschlag zutiefst und stehe in voller Solidarität hinter der Familie Büttner sowie hinter der Arbeit von Andreas Büttner zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg.