Kriminalität Angriff auf Journalisten: Clan-Mitglied erhält Haftstrafe
Ein Reporter von „Spiegel-TV“ berichtet über einen Prozess am Berliner Verwaltungsgericht. Es geht um Einreise und Aufenthalt eines bekannten Clan-Mannes. Dessen Neffe wird plötzlich gewalttätig.

Ein Mitglied eines bekannten Clans ist nach einem Schlag gegen einen Journalisten in einem Berliner Gerichtsgebäude zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 42-Jährigen der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Eine Bewährungsstrafe komme für den vielfach vorbestraften Angeklagten nicht in Betracht. Ihm habe die Berichterstattung nicht gepasst. „Letztlich war es ein Angriff auf die Pressefreiheit“, sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Wilms.
Der 42-Jährige hatte laut Anklage am 17. Dezember 2024 am Rande eines von seinem Onkel angestrebten Verfahrens gegen ein verhängtes Einreise- und Aufenthaltsverbots einem Reporter von „Spiegel-TV“ auf dem Flur des Berliner Verwaltungsgerichts ins Gesicht geschlagen. Der 65-jährige Journalist habe ein Hämatom am linken Auge, Kopfschmerzen und ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Der „Spiegel“ hatte über den Angriff berichtet, die Redaktion teilte im Dezember auf Anfrage mit, auf eine Beschwerde an das Gericht zu verzichten. Der Journalist habe Anzeige gegen den Angreifer erstattet.
Staatsanwalt: „Der Rechtsstaat reagiert empfindlich“
Der Angeklagte hatte gestanden. Er und weitere Familienmitglieder hätten ungestört reden wollen. Als er sich umdrehte und den Reporter sah, sei es „im Reflex“ zu dem Schlag gekommen. Es tue ihm leid, er bitte um Entschuldigung.
Die Richterin folgte mit dem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Er hatte in seinem Plädoyer erklärt, es handele sich um einen Angriff auf einen Pressevertreter in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit. Der 42-Jährige habe versucht, die Berichterstattung zu unterdrücken, sein Motiv sei verwerflich. Es sei „in die Szene zu senden, dass der Rechtsstaat empfindlich reagiert“.
Berufung angekündigt
Der Verteidiger stellte keinen konkreten Antrag. Sein Mandant habe einen Fehler gemacht und bitte um ein mildes Urteil, so der Anwalt. Der 42-Jährige kündigte bereits Berufung gegen die Entscheidung an.
Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.