Aufgespießt Deutscher Sekt – nur echt mit Aluhut
Warum ein Winzer von der Saar seine edlen Tropfen nicht verkaufen darf

Richterschelte ist in Deutschland ein ganz heikles Thema. Sie wissen schon: Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz.
Trotzdem sei die Bemerkung erlaubt, dass manche Richter ziemliches Blech urteilen. Beispielsweise ein paar Robenträger am Verwaltungsgericht in Trier, die die Klage eines Saar-Winzers gegen ein Verkaufsverbot für 1300 Flaschen Riesling-Jahrgangssekt zurückwiesen und stattdessen die Auffassung von Landesuntersuchungsamt sowie der – so was gibt’s wirklich in Rheinland-Pfalz – Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bestätigten.
Gemeinsam haben sie festgestellt, dass der Sekt des Winzers gar kein Sekt ist und deshalb nicht als Sekt verkauft werden darf. Denn dem edlen Getränk fehle Entscheidendes: die Kapsel aus Alufolie, die den Korken am Flaschenhals so wunderbar einkleidet.
Dass der Winzer mit Umweltschutz und Ressourcenschonung argumentierte, ließ das Gericht nicht gelten: Nur dank Folienkapsel könne der Kunde echten Sekt erkennen. Auch schreibe eine mehr als 100 Jahre alte Tradition die Folie vor. Na denn: nur echt mit Aluhut – sehr zum Wohle, hohes Gericht!