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Aufgespießt Fürs Testament reichen ein Bierdeckel - oder ein Kellnerblock

Oberlandesgericht Oldenburg räumt mit Bürokratie auf.

Von Siegfried Denzel 13.03.2024, 19:38
Bierdeckel – gut für Steuererklärungen und Testamente?
Bierdeckel – gut für Steuererklärungen und Testamente? Foto: dpa

Es gibt sie noch: Bürgerfreundlichkeit in Zeiten überbordender Bürokratie! Zwar ist der hehre Politikerplan gescheitert, Steuererklärungen auf einem Bierdeckel zu ermöglichen. Aber: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass für ein Testament kein Notar nötig ist. Notfalls reicht auch ein Kellnerblock.

Damit wird die bisherige Partnerin eines verstorbenen Gastwirts nun Erbin. Sie hatte hinter der Theke den Block gefunden, auf dem der Verblichene handschriftlich und samt Datum und Unterschrift festgelegt hatte: Ihr steht alles zu.

Nein, widersprach zunächst das Amtsgericht Westerstede. In Deutschland herrscht nämlich Ordnung – da reiche weder Bierdeckel noch Kellnerblock.

Inzwischen hat sich nach dem Oberlandesgericht auch eine Fachanwaltskanzlei gemeldet: Es seien sogar Testamente auf einer Cornflakespackung oder – im Extremfall – auf einer Gefängniswand gültig. Nur Datum und Unterschrift seien nötig. So viel Ordnung muss eben doch sein ...