Aufgespießt Kartoffelchips: Abends verboten!
Die Stadtverwaltung München überrascht mit verrückter Regel.

Würde es einen Kreativitätswettbewerb für öffentliche Verwaltungen geben: Die Amtsschimmel-Truppe aus dem Münchner Rathaus wäre ein heißer Anwärter auf den Sieg. Von wegen „Weltstadt mit Herz“, wie sich die Weiß-Blau-Metropole oft selbst lobt: Es ist ein Tummelplatz provinzieller Bürokraten!
So sorgt eine Auflage für Aufsehen, die fünf Kioske im Uni-Viertel ereilt hat. Sie hatten bisher eine Lücke im gestrengen bayerischen Ladenschlussgesetz ausgenutzt: Einkaufen nach 20 Uhr ist verboten – nur wer parallel einen Ausschank betreibt, darf dann noch ein kleines „privilegiertes Sortiment“ anbieten.
Zum Beispiel Bier, das in Bayern ja als Grundnahrungsmittel gilt. Aber das auch nur bis 22 Uhr, sofern es sich um Flaschen- oder Dosenbier handelt. Danach ist frisch gezapft die einzige Möglichkeit, legal zu Gerstensaft zu kommen.
Was nach 20 Uhr aber generell verboten, weil „nicht privilegiert“ ist, wie das zuständige Verwaltungsreferat festgestellt hat: Kartoffelchips. Sie müssen nach der offiziellen Ladenöffnungszeit nicht nur im Laden bleiben, sondern sogar blickdicht abgedeckt werden. Sonst könnte die Kundschaft ja noch Begehrlichkeiten entwickeln, die in Bayern abends streng verboten sind.