Aufgespießt Richter verbieten Smiley
:-( darf nicht auf den Wahlzettel

Darf ein Smiley bei einer Betriebsratswahl antreten? Bei einer tatsächlich ernst gemeinten Wahl von Arbeitnehmervertretern? Diese Frage musste das nordrhein-westfälische Landesarbeitsgericht in Köln allen Ernstes beantworten. Das Urteil: :-( könne zwar die Stimmung im Unternehmen ausdrücken, als Name einer Vorschlagsliste aber sind die hängenden Mundwinkel unzulässig. Denn sie haben „keine eindeutige Wortersatzfunktion“, stellten die Richter fest – und gaben damit dem Wahlvorstand in einer Logistikfirma Recht. Für die fünf Kandidaten auf der Liste mit dem :-( haben war’s bereits die zweite Niederlage.
Schon ihr erster Namensvorschlag fand keine Gnade: Auch „fair.die“ ist verboten. Zwar lässt die Übersetzung „fair sterben“ schlimme Zustände im Betrieb befürchten. Aber das war nicht der Grund: Es bestehe Verwechslungsgefahr mit dem Namen der Gewerkschaft Verdi. Ob deren Chefs wirklich ein Smiley-Gesicht gezogen hätten? :-(