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Aufgespießt Richter verbieten Smiley

:-( darf nicht auf den Wahlzettel

Von Siegfried Denzel 03.12.2023, 18:59
Gar nicht lustig fanden Richter ein Smiley auf dem Wahlzettel.
Gar nicht lustig fanden Richter ein Smiley auf dem Wahlzettel. Foto: dpa

Darf ein Smiley bei einer Betriebsratswahl antreten? Bei einer tatsächlich ernst gemeinten Wahl von Arbeitnehmervertretern? Diese Frage musste das nordrhein-westfälische Landesarbeitsgericht in Köln allen Ernstes beantworten. Das Urteil: :-( könne zwar die Stimmung im Unternehmen ausdrücken, als Name einer Vorschlagsliste aber sind die hängenden Mundwinkel unzulässig. Denn sie haben „keine eindeutige Wortersatzfunktion“, stellten die Richter fest – und gaben damit dem Wahlvorstand in einer Logistikfirma Recht. Für die fünf Kandidaten auf der Liste mit dem :-( haben war’s bereits die zweite Niederlage.

Schon ihr erster Namensvorschlag fand keine Gnade: Auch „fair.die“ ist verboten. Zwar lässt die Übersetzung „fair sterben“ schlimme Zustände im Betrieb befürchten. Aber das war nicht der Grund: Es bestehe Verwechslungsgefahr mit dem Namen der Gewerkschaft Verdi. Ob deren Chefs wirklich ein Smiley-Gesicht gezogen hätten? :-(