Aufgespießt Stadt lässt Parkbuchten von Privatstraße abfräsen
Eigentümer wollte mit Gebühren den Kauf refinanzieren

In Krisenzeiten muss man sehen, wie man zu Geld kommt – dachte sich der Eigentümer einer 82 Meter langen Privatstraße im rheinland-pfälzischen Zweibrücken. Und malte Parkbuchten auf den Asphalt, deren Nutzung – natürlich – Geld kosten sollte.
Das freilich hat erst Anlieger, dann die Stadt und schließlich das Verwaltungsgericht auf den Plan gerufen. Ergebnis: Nur weil jemand eine Straße besitzt, darf er darauf nicht nach Gutdünken kassieren – die Parkbuchten müssen weg!
Weil der Eigentümer sich uneinsichtig zeigte, rückte der kommunale Umwelt- und Servicebetrieb an und fräste die Markierungen ab; zwei bis drei Millimeter Asphalt seien dabei entfernt worden, so ein Sprecher. Was Anlass für die nächste juristische Auseinandersetzung ist: Sachbeschädigung!
Zudem kündigte der Eigentümer an, Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts einzulegen und die Markierungen wieder aufzumalen. Schließlich habe er 2022 das Stück Anliegerstraße für einen vierstelligen Betrag gekauft – und habe ein Recht auf Gewinn.