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Aufgespießt Teurer als Scheidung ist nur die Ehe

Gerichtsurteil: Ex-Bundeskanzler soll für Ehefrau Schadenersatz an deren Ex zahlen

Von Axel Ehrlich Aktualisiert: 01.06.2021, 14:33
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder mit  seiner 5. Ehefrau Soyong Schröder-Kim.
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder mit seiner 5. Ehefrau Soyong Schröder-Kim. Foto: imago

Ein fast alltäglicher Fall: Die Ehe steht vor dem Aus und die Scheidung schon im Terminkalender.

Ab hier wird es jedoch speziell: Noch-Ehemann willigt ein, Bedingung ist jedoch, dass Noch-Ehefrau sich von ihrem neuen Geliebten trennt. Frau sagt zu, Ehe wird geschieden.

Nun wird es gleich nochmal brisanter: Frau überlegt es sich anders, behält Geliebten nicht nur – sondern heiratet ihn schließlich. Alles möglich, wo die Liebe eben hinfällt. Jetzt kommt plötzlich der offensichtlich gekränkte Ex wieder ins Spiel. Er verklagt den neuen Mann seiner alten Frau – auf Schadenersatz. Extra bizarr: Neuer Mann muss tatsächlich zahlen. 22000 Euro, sagt das Gericht. Was man noch zu der Geschichte, sie stand gestern in der Bild-Zeitung, wissen muss: Der Verurteilte war mal deutscher Bundeskanzler. Gerhard S. aus H. soll also eine Art Schmerzensgeld an den Ex seiner fünften Ehefrau abdrücken – so das Urteil eines Familiengerichts in Südkorea (sowohl die Frau als auch ihr Ex-Mann stammen von dort).

Aber mal ehrlich: was sind schon 22000 Euro im Kontext einer grenzenlosen Liebe? Ziemlich lumpig.