Landtag Ausschuss zur Wahl von Richtern nicht komplett
Seit Monaten wird im Landtag versucht, Ausschüsse zu besetzen, die Richter und Staatsanwälte wählen. Auch ein neuer Anlauf misslang, ebenso wie eine Vizepräsidentenwahl.

Erfurt - In Thüringen können weiterhin keine neuen Richter und Staatsanwälte berufen werden. Die dafür nötigen Landtagsausschüsse kamen auch bei einem neuen Anlauf im Landtag nicht zustande - ihre Mitglieder müssen mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Diese erreichten die Kandidaten von CDU, Linke und SPD nicht. Auch die Wahl eines Vize-Landtagspräsidenten scheiterte.
Der von der AfD aufgestellte Kandidat Jens Cotta erhielt bei der geheimen Wahl im Landtag 37 Ja- und 47 Nein-Stimmen. Der 52-Jährige hätte ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht.
Die Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD hat im Landesparlament nur 44 der 88 Landtagssitze. Die AfD, die mit 32 Abgeordneten die größte Fraktion stellt, verfügt über eine sogenannte Sperrminorität. Diese Verhältnisse führen dazu, dass Entscheidungen, für die eine Zwei-Dritte-Mehrheit nötig sind, blockiert werden können.