Vogelgrippe Behörden kämpfen gegen weitere Ausbreitung der Geflügelpest
Stallpflicht, Sperrungen, Schutzanzüge: Welche Maßnahmen nach dem Ausbruch der Vogelgrippe jetzt für Geflügelhalter in Thüringen gelten.

Erfurt - Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) hat sich nach dem Ausbruch der Vogelgrippe besorgt gezeigt. Es sei davon auszugehen, dass die derzeit sehr dynamische Lage über die nächsten Tage und Wochen anhalten werde, erklärte die Ministerin. „Das Wichtigste ist nun, unsere Hausgeflügelbestände zu schützen! Neben der sicheren Unterbringung in Ställen ist auch der Eintrag des Virus durch Menschen und Geräte in die Tierhaltungen zu vermeiden.“
Seit dem 22. September sind laut Schenk in mehreren Bundesländern 17 Ausbrüche des aviären Influenza-Virus H5N1 festgestellt worden. Hunderte Tiere sind erkrankt oder verendet. Betroffen sind vor allem Wildgänse und Kraniche. In Thüringen wurde bei Kranichen am Kelbra-Stausee die Geflügelpest diagnostiziert.
Stallpflicht in weiteren Landkreisen?
Auch bei den toten Kranichen im Kreis Sömmerda und im Unstrut-Hainich-Kreis sowie einem toten Kormoran im Kreis Nordhausen sei die Geflügelpest inzwischen vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden, sagte eine Ministeriumssprecherin. Die zuständigen Behörden sammelten die Tierkadaver so weit wie möglich ein und entsorgten diese.
Der Zugang zum Stausee Kelbra ist inzwischen für Besucher gesperrt worden. Der Kyffhäuserkreis hatte bereits die Stallpflicht von Geflügel angeordnet. Weitere Landkreise – wie Nordhausen, Sömmerda und der Unstrut-Hainich-Kreis – seien dazu noch im Klärungsprozess. Die übrigen Landkreise wurden aufgefordert, bis Ende der Woche eine Risikobewertung vorzunehmen, ob in ihrem Zuständigkeitsbereich der Erlass einer Stallpflicht ebenfalls erforderlich ist.
Schutzmaßnahmen im ganzen Freistaat
In Thüringen sind zudem nach Ministeriumsangaben vier Geflügelhaltungen im Landkreis Greiz mit insgesamt rund 1.500 Tieren von der Geflügelpest betroffen. Von den eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen ist auch der Saale-Orla-Kreis sowie der Vogtlandkreis in Sachsen betroffen.
Das Landesamt für Verbraucherschutz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach alle Halter von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Freistaat Schutzvorkehrungen treffen müssen. Dazu gehören unter anderem Desinfektionswannen oder -wannen vor den Eingängen sowie Schutzkleidung beim Betreten der Haltungen.
Die Geflügelpest, die umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt wird, ist hochansteckend und bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich. Für Menschen ist sie Experten zufolge nicht gefährlich.