Wertvolle Flächen Berliner Kleingärten sollen dauerhaft bleiben
Ein neues Gesetz soll Kleingärten in der Stadt besser schützen. Doch nicht alle Laubenpieper profitieren davon.

Berlin - Mehr als 50.000 Berliner Kleingärten auf landeseigenem Grund und Boden sollen dauerhaft erhalten bleiben. Ein entsprechendes Gesetz beschloss das Abgeordnetenhaus mit breiter Mehrheit.
Demnach dürfen Gartenanlagen in Zukunft nur noch in sehr engen Grenzen abgerissen werden – beispielsweise für den Bau bezahlbarer Wohnungen, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser. In der Regel muss in solchen Fällen das Abgeordnetenhaus zustimmen. Betroffenen Kleingärtnern müssen laut Gesetz zudem Ersatzflächen in vergleichbarer Größe und in der Nähe angeboten werden.
Ebenfalls im Gesetz geregelt: Wege in den Kleingartenanlagen sollen ganzjährig für jedermann öffentlich zugänglich sein, etwa für Spaziergänge. Damit können sich dort auch Menschen erholen, die keinen Garten besitzen.
Das neue Gesetz betrifft gut 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund, die zusammen eine Fläche von 2.283 Hektar ausmachen. Rund 14.000 Kleingärten auf anderen Flächen, etwa denen der Deutschen Bahn, sind nicht von der Regelung erfasst.