Landgericht Cottbus Berufungsverfahren gegen zwei Kohlekraftgegner

Cottbus - Am Landgericht Cottbus beginnt am Freitag das Berufungsverfahren gegen zwei Kohlekraftgegner, die im September vergangenen Jahres an einer Blockade des Kohlekraftwerks Jänschwalde in der Lausitz beteiligt waren. Ein zweiter Verhandlungstag sei für den 12. Juli angesetzt, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage mit. Die beiden Aktivisten waren im November vom Amtsgericht Cottbus zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden - wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe. Die Staatsanwaltschaft legte wie die beiden Angeklagten gegen das Urteil Berufung ein.
Die Frau und der Mann gehörten zu einer Gruppe von Klimaaktivisten, die auf das Gelände des Kraftwerks eingedrungen waren, sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt hatten. Das Energieunternehmen Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter. Anders als die anderen Aktivisten weigerten sich der Mann und die Frau aber nach ihrer Festnahme, ihre Namen zu nennen. Daher saßen sie bereits knapp drei Monate in Haft.