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Prozesse Berufungsverfahren im Drosten-Prozess startet Anfang Oktober

Der Virologe Christian Drosten wurde im Sommer 2022 auf einem Campingplatz in MV angefeindet. Ein Paar wurde vor Gericht deshalb verwarnt. Nun wurde das Berufungsverfahren terminiert.

Von dpa 12.08.2025, 10:45
Die damals noch drei Angeklagten mit ihren Anwälten beim Prozess am Amtsgericht Waren. (Archivbild)
Die damals noch drei Angeklagten mit ihren Anwälten beim Prozess am Amtsgericht Waren. (Archivbild) Helmut Reuter/dpa

Neubrandenburg - Der Fall um ein wegen Verleumdung und Beleidigung gegen den Virologen Christian Drosten erstinstanzlich verwarnten Camper-Paar aus Berlin geht Anfang Oktober in die nächste Runde. Am 1. Oktober soll in Neubrandenburg der Berufungsprozess starten, wie das dortige Landgericht mitteilte. Sowohl seitens der Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagten war Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Waren vom April 2024 eingelegt worden.

Das Verfahren richtet sich gegen einen inzwischen 51-Jährigen und eine inzwischen 52-Jährige. Im Juni 2022 hatte der Angeklagte nach Überzeugung des Amtsgerichts auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte ohne Einwilligung Drostens private Bildaufnahmen von ihm gemacht und auf einer für beliebige Nutzer einsehbaren Telegram-Chatgruppe geteilt. Außerdem habe er Drosten lautstark als „größten Verbrecher, der frei herumläuft“ bezeichnet. Dies habe er am Folgetag gegenüber Drosten und dessen Sohn lautstark wiederholt. Die Angeklagte habe Drosten lautstark beschimpft und „verpiss dich“ gesagt.

Drosten: nach Zähneputzen mit Sohn beschimpft

Der Richter in Waren hatte dem Paar damals eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Das bedeutet, dass das Gericht zwar die Schuld des Angeklagten feststellt und eine Geldstrafe ausspricht. Diese wird aber vorbehalten, es ist also eine Art Bewährung. Der Mann war wegen Verleumdung und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz und die Frau wegen Beleidigung verwarnt worden. Gegen eine weitere Angeklagte war das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. 

Drosten hatte im Verfahren geschildert, er sei mit seinem vierjährigen Sohn vom Zähneputzen auf dem Rückweg zum Zelt gewesen. Dann habe sich ihnen der Angeklagte mit einer Bierflasche in der Hand in den Weg gestellt und ihn lautstark beschimpft. Am Folgetag sei es auch mit dessen Frau und erneut mit ihrem Mann zur Auseinandersetzung gekommen. Drosten hatte sich nach eigener Aussage bedroht und beleidigt gefühlt und schließlich die Polizei gerufen.

Nach dem Auftakt hat das Landgericht einen weiteren Termin am 6. Oktober angesetzt.