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Verbrechen im Norden Erfurts „Besonders verachtenswertes Motiv“ - Mord mit Pumpgun

Musste ein Mann in Erfurt sterben, weil ein anderer sich verschmäht sah? Das Landgericht Erfurt kommt genau zu diesem Urteil - der Angeklagte aber sieht sich selbst eher als Opfer.

Von dpa 03.06.2025, 13:31
Weil er in Erfurt einen Bekannten mit einer Pumpgun erschossen haben soll, ist ein Mann vor dem Landgericht Erfurt wegen Mordes verurteilt worden. (Archivbild)
Weil er in Erfurt einen Bekannten mit einer Pumpgun erschossen haben soll, ist ein Mann vor dem Landgericht Erfurt wegen Mordes verurteilt worden. (Archivbild) Marie-Helen Frech/dpa

Erfurt - Eifersucht wegen einer Frau war laut Gericht das Motiv: Nachdem er mit einer Pumpgun einen Mann getötet hat, ist ein 48-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte habe sich des Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem Führen einer verbotenen Waffe schuldig gemacht, hieß es im Urteil am Landgericht Erfurt. Bei dem Opfer wurden demnach an die 100 Schussverletzungen allein im Rücken festgestellt. 

Der Angeklagte habe vorsätzlich und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Markus von Hagen in der Urteilsbegründung. Er habe die Tat angekündigt und geplant. Die Pumpgun habe der Mann - ein Deutscher - am Tatabend im Juni 2024 mit sich geführt, um das Opfer wie in Handynachrichten angekündigt anzugreifen. 

Bei der Pumpgun handelt es sich laut Anklage um eine Flinte. Sie verschießt Projektile, die durch Schrot vielfache Verletzungen zufügen können.

Richter: Opfer kaltblütig getötet 

„Er handelte aus einer merkwürdigen Form der Eifersucht“, so von Hagen und sprach von einem „besonders verachtenswerten Motiv“: Der 48-Jährige habe den anderen Mann dafür bestrafen wollen, dass dieser ihm die Frau, die der Angeklagte für sich beanspruchte, vermeintlich weggenommen hatte. Er habe das Opfer kaltblütig getötet, so von Hagen. Der 39-Jährige sei innerlich verblutet.

Der Angeklagte selbst hatte zuvor in seinem chaotisch vorgetragenen letzten Wort ein Bild von sich als Opfer gezeichnet, das quasi aus Notwehr gehandelt habe. Er habe sich etwa durch den Hund des anderen Mannes bedroht gesehen. Dass es „im Drama endet, war nicht geplant“, sagte der 48-Jährige. Zwar beteuerte er seine Reue. Gleichzeitig zog er aber in Zweifel, ob das Opfer tatsächlich durch die Schüsse gestorben sei. Die Verletzungen seien seiner Sicht nach „harmloser als Mückenstiche“ gewesen.

„Blühende Fantasie“ und „Empathielosigkeit“

Angesichts solcher Aussagen attestierte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten Empathielosigkeit. „Es zeigt deutlich, dass sie nicht das geringste Empfinden für den Geschädigten hatten“, so von Hagen. Bereits die Handynachrichten, die er dem späteren Opfer geschickt hatte, hätten ein klares Bild von Feindseligkeit und Hass auf den Mann offenbart. 

In seinen Einlassungen habe der Angeklagte eine „blühende Fantasie“ an den Tag gelegt. Viele seiner Aussagen hätten durch Zeugenaussagen und Beweise widerlegt werden können. So ging das Gericht etwa davon aus, dass es keinen Angriff durch den Hund des Opfers auf den Angeklagten gegeben habe, so wie dieser versucht hatte es darzustellen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe unter anderem wegen Mordes aus niederen Beweggründen beantragt, dem hatte sich die Nebenklage angeschlossen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.