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Resozialisierung Bessere Bezahlung für Arbeit von Strafgefangenen

Arbeit im Gefängnis gegen Lohn ist Teil der angestrebten Resozialisierung von Strafgefangenen. Thüringen setzt nun ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Entlohnung um.

Von dpa 01.02.2026, 12:57
Strafgefangene in Thüringen sollen für ihre Arbeit im Gefängnis besser bezahlt werden. (Symbolbild)
Strafgefangene in Thüringen sollen für ihre Arbeit im Gefängnis besser bezahlt werden. (Symbolbild) Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Erfurt - Strafgefangene in Thüringen sollen für die Arbeit hinter Gittern besser entlohnt werden. Ein von Justizministerin Beate Meißner (CDU) ins Kabinett eingebrachter Gesetzentwurf sieht eine Aufstockung des Stundenlohns von 2,02 Euro auf 3,37 Euro vor, wie das Ministerium mitteilte. Zudem soll die Zahl der durch Arbeit erwerbbaren Freistellungstage für Gefängnisinsassen von sechs auf bis zu zwölf Tage aufgestockt werden. Diese Tage könnten auf das Entlassungsdatum angerechnet werden.

Anhörung für Gesetzentwurf startet

Mit dem Gesetz, dessen Entwurf nun zunächst in das Anhörungsverfahren unter anderem mit kommunalen Spitzenverbänden, Gewerkschaften und Berufsverbänden geht, soll Gefangenen auch ein teilweiser Erlass der Kosten für ihr Strafverfahren ermöglicht werden. Damit würden kontinuierliche Arbeit und Bildungsleistungen während der Gefängnisstrafe anerkannt. 

Die finanziellen Auswirkungen der Reform für das Land lassen sich laut Ministerium nur eingeschränkt prognostizieren. Im Doppelhaushalt 2026/2027 sei aber Vorsorge getroffen worden. „Wir verbinden verfassungsrechtliche Klarheit mit finanzieller Verantwortung“, betonte Ressortchefin Beate Meißner (CDU).

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Neuregelung ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023 notwendig. Die Karlsruher Richter hatten damals zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen recht gegeben, die gegen ihre niedrige Vergütung geklagt hatten. Auf Grundlage gemeinsam erarbeiteter Eckpunkte hätten inzwischen alle Bundesländer ihre Strafvollzugsgesetze reformiert oder entsprechende Vorhaben auf den Weg gebracht, so das Thüringer Ministerium.

Zum Stichtag 31. März 2025 saßen nach Zahlen des Statistischen Landesamtes 973 Straftäter in den vier Thüringer Justizvollzugsanstalten ein.