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Mitbestimmung Betriebsratswahlen starten am 1. März

Turnusmäßig stehen in diesem Jahr Betriebsratswahlen an. Für drei Monate öffnet sich dafür das Zeitfenster. Für welche Unternehmen gilt das und warum sind Betriebsräte wichtig?

Von dpa 28.02.2026, 10:01
Sachsen-Anhalts Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne und der DGB rufen zur Teilnahme an den am 1. März beginnenden Betriebsratswahlen auf. (Archivbild)
Sachsen-Anhalts Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne und der DGB rufen zur Teilnahme an den am 1. März beginnenden Betriebsratswahlen auf. (Archivbild) Christoph Reichwein/dpa

Magdeburg - Vor dem Hintergrund turnusmäßig anstehender Betriebsratswahlen haben Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf die Wichtigkeit des Gremiums verwiesen. „Betriebsräte geben den Beschäftigten eine Stimme und sorgen dafür, dass ihre Interessen im Arbeitsalltag durchgesetzt werden“, sagte Grimm-Benne laut Mitteilung ihres Ministeriums. Das Zeitfenster für die alle vier Jahre anstehenden Wahlen öffnet sich am Sonntag, wie es hieß. 

Wahlen bis Ende Mai möglich

„Innerbetriebliche Demokratie stärkt Vertrauen, verbessert Arbeitsbedingungen und macht Unternehmen nachweislich erfolgreicher“, so die Ministerin. Nur starke Betriebsräte könnten die Rechte und Interessen der Beschäftigten durchsetzen, hieß es. Betriebsratswahlen sind bis zum 31. Mai möglich. 

Betriebsräte haben unter anderem die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzgesetzen zu überwachen, Betriebsvereinbarungen auszuhandeln und Ansprüche aus Tarifverträgen durchzusetzen. Sie kümmern sich um Arbeitszeiten, Pausen, Gesundheitsschutz oder Qualifizierung. Unternehmen der privaten Wirtschaft können Betriebsräte gründen, wenn sie ständig mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen.

Bedingungen für Betriebsräte 

Betriebsräte stehen laut DGB-Landesleiterin Katrin Skirlo für Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb. Doch Demokratie dürfte nicht am Werkstor enden. „Betriebsratsbehinderung ist ein No-Go. Wer die Gründung oder Arbeit von Betriebsräten behindert, muss neben juristischen Schritten auch mit einem Ausschluss von Fördergeldern rechnen.“

Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hatten 2024 rund zehn Prozent aller Betriebe in Sachsen-Anhalt mit mehr als fünf Beschäftigten einen Betriebsrat.