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Berliner Landgericht Prozess nach Betrug durch falsche Bankmitarbeiter - vier Jahre Haft drohen

Weil ein Mann als Teil einer Bande von arglosen Bürgern rund 200.000 Euro erbeutet haben soll, steht er in Berlin vor Gericht.

Von dpa Aktualisiert: 14.02.2024, 10:13
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Berlin - Weil er an Betrugstaten falscher Bankmitarbeiter beteiligt gewesen sein soll, steht ein 35-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Dem Mann werden 33 Taten vorgeworfen, bei denen laut Anklage insgesamt rund 200.000 Euro erbeutet wurden. Der Angeklagte soll als Mitglied einer Bande agiert haben.

Komplizen hätten laut Ermittlungen aus der Türkei heraus bei älteren Menschen angerufen und sich als Bankmitarbeiter ausgegeben. Ziel der Betrüger sei es gewesen, EC-Karten samt PIN zu erlangen. Der 35-Jährige habe Karten abgeholt und eingesetzt, so die Anklage. Zu Prozessbeginn am Mittwoch hat der Mann zunächst geschwiegen.

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Krimineller vor Gericht: Gaben sich als Bankmitarbeiter aus

Dem 35-Jährigen wird bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Betrug zur Last gelegt. Bislang unbekannte Mittäter sollen sich laut Ermittlungen in Telefongesprächen als Bankmitarbeiter ausgegeben haben. Den Opfern, Berlinerinnen und Berliner im Alter von 66 bis 92 Jahren, sei vorgetäuscht worden, es habe von ihren Konten unberechtigte Abhebungen gegeben.

Anschließend seien sie aufgefordert worden, für eine Rücküberweisung ihre EC-Karte samt PIN herauszugeben. Der 35-Jährige, der in der Hauptstadt wohnte, habe EC-Karten dann abgeholt. Anschließend habe er entweder Bargeld abgehoben oder unberechtigte Überweisungen vorgenommen, heißt es in der Anklage.

Bei Geständnis nach Betrug: Rund vier Jahre Haft möglich

Der 35-Jährige befindet sich seit Anfang August vorigen Jahres in Untersuchungshaft. Ob es in dem Prozess zu einer sogenannten Verständigung kommt, ist noch offen.

Das Gericht hat dem mutmaßlichen Betrüger im Fall eines umfassenden Geständnisses eine Strafe zwischen vier und viereinhalb Jahren in Aussicht gestellt. Die Verhandlung wird am 14. Februar fortgesetzt.