Prozess um Milliarden-Vermögen Bitcoin-Milliarden – Prozess um Streamingportal „movie2k.to“
Vom größten illegalen Streaming-Portal zum Milliarden-Schatz: Wie die Betreiber von „movie2k.to“ mit Bitcoins ein Vermögen anhäuften, soll vor Gericht geklärt werden. Und auch, wer den Schatz bekommt.

Leipzig - Es geht um den illegalen Streamingdienst „movie2k.to“ um Geldwäsche, Steuerhinterziehung und einen Milliardengewinn, auf den sogar die sächsische Landesregierung ein Auge geworfen hat: Vor dem Landgericht Leipzig ist der 42 Jahre alte mutmaßliche Kopf des Portals unter anderem wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in 146 Fällen angeklagt. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt ein 39-Jähriger, der sich wegen Geldwäsche in 46 Fällen und Steuerhinterziehung verantworten muss.
Worum geht es in diesem Verfahren?
Das Streamingportal „movie2k.to“ war 2008 online gegangen und hatte jahrelang hunderttausende Raubkopien angeboten. Laut Generalstaatsanwaltschaft Dresden war es Mitte 2012 mit rund 880.000 Raubkopien von Filmen und Serien das größte solche Portal in Deutschland. „Bis zu 2,5 Millionen Menschen auf der ganzen Welt nutzten dieses Portal am Tag“, sagte Staatsanwalt Patrick Pintaske bei der Verlesung der Anklageschrift.
Dabei hatten es die Betreiber laut Anklage vor allem auf Millioneneinnahmen aus Werbeverträgen abgesehen. Erst später wurde auch ein bevorzugter Zugang als Abo mit schnellerem und besserem Zugang angeboten. Die Gewinne lagen den Ermittlern zufolge im Bereich von mehreren Millionen Euro. Im Mai 2013 hatten die Betreiber das Streamingportal abgeschaltet, die Betreiber tauchten für Jahre unter.
Wie entstand der Bitcoin-Schatz im Milliardenwert?
Der Hauptangeklagte hatte den Angaben zufolge den Großteil der Gewinne in Bitcoins investiert. „Insgesamt erwarb er 136.000 Bitcoins“, heißt es in der Anklageschrift. Nach seiner Festnahme im Jahr 2023 übergab er den Ermittlern knapp 50.000 davon. Nach Angaben des Landeskriminalamtes war es die bisher größte Sicherstellung von Kryptowährung durch deutsche Behörden.
Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden versilberte die Kryptowährung Mitte 2024, weil sie einen Wertverlust befürchtete. „Innerhalb von knapp vier Wochen wurden die Bitcoins in kleinen Tranchen veräußert“, sagte die Sprecherin des Leipziger Landgerichts, Katrin Seidel. Der Erlös brachte wegen der inzwischen gewaltigen Kursentwicklung etwa 2,64 Milliarden Euro ein. Dieses Geld wurde laut Seidel auf ein Konto bei der Landesjustizkasse eingezahlt und seitdem dort verwahrt.
Die Generalstaatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass der 42-Jährige aber noch weitere rund 57.000 Bitcoins besitzt. Beim aktuellen Kurs wären diese rund drei Milliarden Euro wert. Zudem soll er bei dem Verkauf der Kryptowährung in den Jahren seines Abtauchens mindestens 125 Millionen Euro durch Geldwäsche erlangt haben. Der Verbleib dieser Werte ist noch unklar.
Was wird dem Hauptangeklagten vorgeworfen?
Mit erheblicher krimineller Energie habe der Hauptangeklagte versucht, den Erwerb und Verkauf der Bitcoins zu verschleiern, betonte die Generalstaatsanwaltschaft zum Prozessauftakt. Demnach verteilte er das Vermögen immer wieder auf unterschiedliche Konten im Ausland, benutzte Scheinidentitäten, täuschte Verkäufe vor und nahm die Hilfe von undurchsichtigen Finanzagenten an. „Er spürte den Druck der Ermittler und wollte sich so deren Zugriff entziehen“, betonte Staatsanwalt Pintaske.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann auch vorgeworfen, in rund 220.000 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwertet zu haben. Die Urheberrechtsverletzungen sind nach Ansicht des Landgerichts inzwischen aber verjährt und daher nicht mehr Gegenstand des Strafverfahrens.
Jahrelang hatten die Ermittler nach den Haupttätern auch international gefahndet. Zwei Männer, darunter der Programmierer, konnten Ende 2019 festgenommen werden. Sie legten umfassende Geständnisse ab und unterstützen die Strafverfolgungsbehörden bei den weiteren Ermittlungen gegen den damals noch flüchtigen zweiten Hauptbetreiber. Sie wurden 2023 rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt. Im selben Jahr wurde der mutmaßliche Chef des Portals, der nun vor Gericht steht, im Ausland festgenommen.
Wer hat Anspruch auf das Geld?
Eigentümer sind laut Gerichtssprecherin derzeit noch die Angeklagten, bis ein Urteil gegen sie rechtskräftig wird. Wird der Hauptangeklagte freigesprochen, fließt das Geld wieder auf sein Konto. Bei einer Verurteilung entscheidet die Wirtschaftsstrafkammer in Leipzig in dem Verfahren aber auch über die mögliche Einziehung des Vermögens.
Die Vermögensabschöpfung dient der Wiedergutmachung von erlittenen Schäden. Denkbar sind Schadensersatzansprüche der Filmgesellschaften oder auch Steuerschulden der Angeklagten im Ausland. „Wer einen Anspruch und in welchem Umfang hat, wird dann in einem sogenannten Vollstreckungsverfahren geklärt“, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Bleibt dann noch Geld übrig, fließe es in die Landeskasse.
Der Prozess wird am 5. März fortgesetzt. Das Gericht hat weitere Verhandlungstage bis Mitte Mai angesetzt.