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Verfassungsschutz Brandenburgs AfD will Stopp der Einstufung als rechtsextrem

Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistisch ein. Dagegen geht die Partei vor. Nun gibt es eine Entscheidung zur Einstufung der AfD im Bund.

Von dpa 03.03.2026, 16:06
Brandenburgs AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt wendet sich gegen die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch. (Archivbild)
Brandenburgs AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt wendet sich gegen die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch. (Archivbild) Britta Pedersen/dpa

Potsdam - Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion dringt nach der Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts auf ein Ende der Einstufung der Partei im Land durch den Verfassungsschutz als rechtsextrem. „Wir werden beantragen, dass die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zurückgenommen wird“, sagte Berndt. Auch die nachrichtendienstliche Beobachtung der AfD solle ein Ende haben. Falls es „informelle Spitzel“ des Verfassungsschutzes gebe, die in der AfD tätig seien, sollten sie zurückgezogen werden. 

Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Donnerstag im Eilverfahren, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und entsprechend beobachten darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Damit bearbeitet der Inlandsnachrichtendienst die Partei weiter als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum. Bereits die Einstufung als extremistischer Verdachtsfall ermöglicht den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. 

Ministerium: Gerichtsentscheidung zur AfD im Bund 

Das Innenministerium sieht keinen Bezug zu Brandenburg. „Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bezieht sich ausschließlich auf die Einstufung der AfD-Bundespartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz“, teilte eine Sprecherin mit. „Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für den Landesverband Brandenburg, welcher bereits Mitte April 2025 durch den Verfassungsschutz Brandenburg als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wurde.“ 

Die AfD reichte gegen die Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eine Klage und einen Eilantrag ein. Den Eilantrag zog die Partei allerdings später zurück, damit der Vermerk mit der Begründung zur Einstufung veröffentlicht wurde. Nach der Einstellung konnte die AfD in Brandenburg wieder als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden. 

Nach Ansicht des AfD-Fraktionschefs hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln einen Bezug zu Brandenburg. Der Vermerk des Bundesamts für Verfassungsschutz enthalte viele AfD-Zitate aus Brandenburg, sagte Berndt.