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Bundesrat Bremen: Für Abschaffung des Paragrafen 219a StGB

Gemeinsam mit anderen Bundesländern will sich Bremen im Bundesrat für die Abschaffung des Paragrafen 291a Strafgesetzbuch einsetzen. Er regelt das sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche. Bremens Gesundheitssenatorin hält die Abschaffung für dringend geboten.

Von dpa Aktualisiert: 18.09.2021, 22:03
Claudia Bernhard (Linke), Senatorin für Gesundheit in Bremen.
Claudia Bernhard (Linke), Senatorin für Gesundheit in Bremen. Sina Schuldt/dpa/Archivbild

Bremen - Das Land Bremen beteiligt sich nach Angaben von Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) an der Einbringung eines Entschließungsantrags im Bundesrat zur Abschaffung des Paragrafen 291a Strafgesetzbuch. Gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen wolle man die Bundesregierung so erneut dazu auffordern, den Paragrafen, der die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft regelt, aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Am Freitag kommt der Bundesrat, also die Bundesländer, zur 1008. Plenarsitzung zusammen.

„Der Paragraf 219a StGB hat im Strafgesetzbuch längst nichts mehr zu suchen“, sagte Bernhard laut Mitteilung. „Ärztinnen und Ärzte müssen über die Methoden, die sie bei einem Abbruch anwenden, aufklären und Frauen müssen sich darüber online informieren können.“ Da ungewollt Schwangere immer unter zeitlichem Druck stünden, seien solche Informationen auf den Websites von Ärztinnen und Ärzten wichtig. Dieses Recht werde ihnen mit dem Paragrafen 219a nach wie vor verwehrt - deshalb sei die Streichung überfällig. „Frauen können ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung nicht im vollen Umfang wahrnehmen“, so die Linken-Politikerin.

Paragraf 219a StGB regelt derzeit, dass Ärztinnen und Ärzte zwar auf ihrer Webseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen, aber nicht mit welcher Methode. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. „Eine umfassende Aufklärung über einen medizinischen Eingriff ist keine Werbung, sondern Information“, sagte Bernhard. „Die Wiedereinbringung in den Bundesrat ist ein notwendiger Schritt und muss zur Abschaffung des Paragrafen 219a StGB führen.“