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Ruhestand BSW-Fraktion: Richtern längere Dienstzeit ermöglichen

Erfahrung statt Ruhestand: Warum die BSW-Fraktion langjährigen Richtern in Thüringen eine längere Dienstzeit ermöglichen will.

Von dpa 23.11.2025, 04:00
In Thüringen müssen Richter derzeit zwingend mit spätestens 67 Jahren in den Ruhestand - auch wenn sie länger arbeiten wollen. (Symbolbild)
In Thüringen müssen Richter derzeit zwingend mit spätestens 67 Jahren in den Ruhestand - auch wenn sie länger arbeiten wollen. (Symbolbild) Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa

Erfurt - Die BSW-Landtagsfraktion will sich angesichts der massiven Personalprobleme in der Thüringer Justiz für eine freiwillige Verlängerung der Dienstzeit von Richtern starkmachen. „Wir wollen eine Änderung des Richtergesetzes zur Dienstzeit ins Parlament einbringen“, kündigte der Haushaltssprecher der Fraktion und Mitglied im Justizausschuss, Alexander Kästner, der Deutschen Presse-Agentur an. Richtern, die über das 67. Lebensjahr hinaus arbeiten wollen, solle dies unter noch zu klärenden Bedingungen ermöglicht werden. Das Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz schließt derzeit eine solche Verlängerungsoption aus. 

Andere Bundesländer wie Hessen und Sachsen haben angesichts steigender Pensionierungszahlen und sinkender Absolventenzahlen in den Rechtswissenschaften bereits eine Verlängerung der Dienstzeit für Richter gesetzlich geregelt. Damit könne dem Personalnotstand entgegengewirkt und die Erfahrung langjähriger Richter weiter genutzt werden, begründete Kästner den Vorstoß. Zudem würden damit entsprechenden Wünschen aus der Thüringer Richterschaft aufgegriffen. Die BSW-Fraktion beabsichtigt laut Kästner, eine Initiative für eine Gesetzesänderung im nächsten Frühjahr vorzulegen.