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Vergewaltigung Bundesgerichtshof verwirft Revision eines 53-Jährigen

Ein Mann vergewaltigt einen 14-Jährigen, dafür muss er für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Jetzt überprüft der Bundesgerichtshof seine Revision. Was ist dabei herausgekommen?

Von dpa 25.08.2025, 08:09
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil über siebeneinhalb Jahre Haft bestätigt. (Symbolbild)
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil über siebeneinhalb Jahre Haft bestätigt. (Symbolbild) Lars Penning/dpa

Aurich - Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines etwa wegen Vergewaltigung zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilten 53-Jährigen verworfen. Die Revision sei unbegründet, die Nachprüfung habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben, teilte das Landgericht zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli mit. Das Urteil sei damit rechtskräftig.

Das Landgericht hatte den Mann im vergangenen Dezember wegen Vergewaltigung eines damals 14 Jahre alten Jugendlichen in fünf Fällen verurteilt - in vier Fällen in Tateinheit mit dem Überlassen von Cannabis zum unmittelbaren Verbrauch und wegen sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit Überlassung von Cannabis.

Taten während Angelausflügen

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Mann den damals 14-Jährigen in einem Angelverein kennengelernt hatte. Im vergangenen Jahr kam es dann nach oder während gemeinsamer Angelausflüge zu sexuellen Übergriffen, darunter auch Vergewaltigungen. Dies geschah teils in der Wohnung des 53-Jährigen, teils am See. Dabei gab er dem 14-Jährigen mehrfach Cannabis, um ihn gefügiger zu machen. Der Mann wies die Vorwürfe zurück.