1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Parteiverbot: Bundesvorsitzender der Grünen will AfD-Verbotsverfahren

Parteiverbot Bundesvorsitzender der Grünen will AfD-Verbotsverfahren

Beim Parteitag der Grünen in Sachsen-Anhalt ging es nicht nur um Personalien und die Landtagswahl, sondern auch um Bundespolitik. Der Bundesvorsitzende hatte eine klare Botschaft.

Von dpa 17.05.2025, 17:34
Bei einem Parteitag der Grünen in Sachsen-Anhalt sprach sich der Bundesvorsitzende der Partei, Felix Banaszak, erneut für ein AfD-Verbotsverfahren aus. (Archivbild)
Bei einem Parteitag der Grünen in Sachsen-Anhalt sprach sich der Bundesvorsitzende der Partei, Felix Banaszak, erneut für ein AfD-Verbotsverfahren aus. (Archivbild) Harald Tittel/dpa

Magdeburg - Der Bundesvorsitzende der Grünen, Felix Banaszak, hat sich erneut für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen. „Eine widerstandsfähige Demokratie beweist sich dann, wenn es schwierig wird“, sagte Banaszak auf einem Landesparteitag der Grünen in Magdeburg. Es brauche einen entschiedenen Kampf dafür, dass ein Verbotsverfahren eingeleitet werde. 

„Ich gehöre selbst zu denen, die lange gezweifelt haben“, so der Bundesvorsitzende. Es gebe auch viele Gegenargumente: Man werde das Gedankengut nicht los und es könne sein, dass sie sich weiter radikalisierten. Es gebe aber bereits eine immer offenere Radikalisierung der AfD. Zuvor hatten sich auch mehrere Mitglieder der Grünen auf dem Parteitag in Reden für ein Verbotsverfahren ausgesprochen. 

Rufe nach Verbotsverfahren werden lauter

In Sachsen-Anhalt wird die AfD seit November 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Rufe nach der Einleitung eines Verbotsverfahrens waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD Anfang Mai zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft hat. Dagegen setzt sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln legt der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall. 

Über ein Parteiverbot müsste das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat entscheiden.