1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Ukrainer und Arbeitsmarkt: Bürgergeld-Debatte: Arbeitsministerin lehnt Vorstoß ab

Ukrainer und Arbeitsmarkt Bürgergeld-Debatte: Arbeitsministerin lehnt Vorstoß ab

Sollen ukrainische Asylbewerber statt des Bürgergelds grundsätzlich die niedrigeren Asylleistungen bekommen? Ein Vorstoß von CSU-Ministerpräsident Markus Söder sorgt für Diskussionen.

Von dpa 08.08.2025, 09:00
Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hält die bisherige Bürgergeld-Regelung für positiver für die Integration von ukrainischen Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt. (Archivbild)
Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hält die bisherige Bürgergeld-Regelung für positiver für die Integration von ukrainischen Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt. (Archivbild) Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) lehnt eine rückwirkende Streichung von Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete ab. „Markige Sprüche helfen nicht bei der Arbeitskräftegewinnung“, sagte sie. Die Forderung nach einer rückwirkenden Streichung von Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete bringe keine Einsparungen, sondern bremse die Arbeitsmarktintegration, belaste die Kommunen und schade den Unternehmen, die auf ausländische Kolleginnen und Kollegen angewiesen seien. 

Die Debatte wurde jüngst durch den Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) angeheizt, der forderte, ukrainischen Geflüchteten in Deutschland grundsätzlich kein Bürgergeld mehr zu gewähren, sondern die geringeren Asylbewerberleistungen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte den Vorstoß bereits zurückgewiesen. 

Positive Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt

Sachsen-Anhalts Arbeitsministerin verwies auf positive Entwicklungen bei der Arbeitsmarktintegration im Bundesland. Inzwischen seien bereits 7.400 Menschen auf dem Arbeitsmarkt angekommen. Das seien fast 2.000 mehr als im Vorjahr. Aktuell seien noch 6.000 Ukrainerinnen und Ukrainer arbeitslos gemeldet, während sich 8.000 in Sprach- und Integrationskursen, Bildungsmaßnahmen oder Phasen der Erziehung oder Pflege befänden und dem Arbeitsmarkt daher noch nicht zur Verfügung stünden.

Der Koalitionsvertrag des Bundes sieht vor, dass ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 in die Bundesrepublik einreisen beziehungsweise eingereist sind, künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und kein Bürgergeld erhalten. Das führe nach Einschätzung des Arbeitsministeriums aber zu mehr Bürokratie und Hürden auf dem Weg einer zügigen Arbeitsmarktintegration. So entfalle nicht nur die Pflicht zur Arbeitsaufnahme, sondern auch die Unterstützung durch die Jobcenter. Die Ministerin betonte: „Das Bürgergeld ist keine Sackgasse, sondern ebnet den Weg ins Berufsleben.“