Landtag CDU will strengere Regeln für Bildungsurlaub
Arbeitnehmer können in Thüringen pro Jahr bis zu fünf Tage Bildungsurlaub nehmen - das ist gesetzlich verbrieft. Bei den angebotenen Kursen könnte es aber Änderungen geben.

Erfurt - Die CDU-Landtagsfraktion will die Regeln für Bildungsurlaub in Thüringen verschärfen. Künftig solle es die vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung von bis zu fünf Tagen pro Jahr nur für „echte berufsrelevante Weiterbildung“ geben, heißt es in einem Papier, das die Fraktion nach einer Klausur in Erfurt vorlegte.
Es gehe darum, dass das Bildungsfreistellungsgesetz auch dem Arbeitgeber einen Mehrwert bringt, indem sich Arbeitnehmer weiterbildeten, sagte CDU-Fraktionschef Andreas Bühl. „Es geht nicht um den viel beschriebenen Yoga-Kurs auf Teneriffa.“ In dem Papier heißt es, es könne nicht Sinn des Gesetzes sein, „für Beschäftigte fünf Tage Sonderurlaub für Auslandsreisen oder Wellness ohne Weiterbildungsbezug zu ermöglichen“.
Thüringen hat seit 2016 ein Bildungsfreistellungsgesetz. Damit haben Beschäftigte einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber in den fünf Tagen freistellen zu lassen - das Arbeitsentgelt wird weitergezahlt. Über die Kurse, die Arbeitnehmer in der Zeit belegen können, wird immer wieder gestritten.
Bühl sagte, die Kriterien für die Zertifizierung von Kursen müssten geändert werden. In der Vergangenheit war der Anteil der Arbeitnehmer, die die Bildungsfreistellung nutzen, in Thüringen gemessen an der Zahl der Beschäftigten gering.