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26-Jährige erstochen Der Mann mit dem Jagdmesser muss lebenslang ins Gefängnis

Ein 31-Jähriger fühlt sich von Zigarettenqualm und Lärm gestört, tritt schließlich die Tür seiner Nachbarin ein und ersticht die junge Frau. Das Urteil fällt deutlich aus.

Von Thomas Strünkelnberg, dpa Aktualisiert: 23.01.2026, 14:25
Ein 31-Jähriger ersticht eine junge Frau - jetzt muss er lebenslang ins Gefängnis. (Archivbild)
Ein 31-Jähriger ersticht eine junge Frau - jetzt muss er lebenslang ins Gefängnis. (Archivbild) Julian Stratenschulte/dpa

Hannover - Mit gesenktem Kopf hört er das Urteil an, während die Eltern und die Schwester seines Opfers den Worten der Richterin unter Tränen lauschen: Das Landgericht Hannover verurteilt den 31-Jährigen zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe - wegen Mordes. „Es ist krass unverständlich, wie ein Mensch dazu kommt, eine solche Tat zu begehen“, sagte die Vorsitzende Richterin Britta Schlingmann in ihrer Urteilsbegründung. 

Der Mann trat nach Überzeugung des Gerichts im vergangenen Juli die Tür seiner 26 Jahre alten Nachbarin in Hemmingen bei Hannover ein und erstach sie mit einem Jagdmesser. Sie starb noch am Tatort an inneren Blutungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verurteilter war „schwierige Person“

Der Deutsche habe den Entschluss gefasst, einen Menschen zu töten - weil er sich subjektiv gestört gefühlt habe von Zigarettenrauch und Lärm seines Nachbarn, sagte die Richterin. Dessen Untermieterin war die aus Algerien stammende 26-Jährige. Immer wieder habe es Auseinandersetzungen mit dem Mann gegeben, im Sommer 2024 habe der 31-Jährige an dessen Tür einen Zettel geheftet - mit der Aufschrift: „Hör auf zu rauchen - oder willst Du sterben?“

Schlingmann bescheinigte dem Verurteilten eine „extreme Geräusch- und Geruchsempfindlichkeit“, er sei eine „schwierige Person“. Schon im Frühjahr 2025 habe der 31-Jährige auch die junge Frau darauf hingewiesen, von Qualm und Lärm genervt zu sein - es sei ein „vernünftiges Gespräch“ gewesen.

Richterin: Er wollte einen Menschen töten

Allerdings habe sich das Leben des Verurteilten in der Zeit stark verschlechtert - er habe Ärger im Job bekommen, das Arbeitsverhältnis sei beendet worden, sagte Schlingmann. Er habe eine „Persönlichkeitsstruktur, die vielleicht etwas narzisstisch ist“. Er habe ohne Arbeit im Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses im Ortsteil Arnum gesessen und unter Einsamkeit gelitten.

Im Juli 2025 dann, er habe kaum geschlafen und sei übermüdet gewesen, habe er geglaubt, Rauch wahrzunehmen. „Jetzt wurde er richtig wütend, es reichte ihm einfach“, sagte Schlingmann. Er habe sein Jagdmesser genommen und beschlossen, den Nachbarn zu töten. Doch es traf die 26-Jährige: Er stach der jungen Frau in die Brust, er durchstach den Herzbeutel und auch die Leber. Sie schrie vor Schreck und Schmerz, lief die Treppen hinab und brach im Hochparterre zusammen. „Sie hatte keine Chance“, sagte die Richterin. 

Urteil sieht auch Hinterbliebenengeld vor

Die Schuldfähigkeit des Verurteilten sei nicht beeinträchtigt gewesen, es sei auch keine Tat im Affekt gewesen, betonte Schlingmann. Zwar habe er Depressionen und auch Suizidgedanken gehabt. Aber: „Er wäre in der Lage gewesen, andere Schritte einzuleiten.“ Der 31-Jährige sei im Wesentlichen geständig gewesen - zum Prozessauftakt hatte er gesagt: „Ich habe die Kontrolle über mich selbst verloren.“ Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Mannes hatte eine Verurteilung beantragt, aber kein Strafmaß genannt. Ob er gegen das Urteil vorgehen werde, sei bisher nicht beschlossen, sagte er.

Den Eltern und der Schwester der 26-Jährigen, die als klug, mutig, zielstrebig und fleißig beschrieben wurde, sprach das Gericht ein Hinterbliebenengeld von insgesamt 55.000 Euro zu. Ihr sei bewusst, dass Geld am Schmerz nichts ändern könne, sagte Schlingmann. Sie wünsche den Angehörigen Kraft, das Geschehen zu verarbeiten: „Sie sind eine starke, eine tolle Familie.“

Richterin: Keine Hinweise auf Rassismus

Die Richterin sagte, schon vorab sei über das Motiv des Mannes viel spekuliert worden - weil sein Opfer eine Frau war, weil sie ein Kopftuch trug und muslimischen Glaubens war. Aber: „Darauf haben wir überhaupt keine Hinweise gefunden.“ Sie sei überzeugt, zu der Tat wäre es auch gekommen, wenn jemand anders hinter der Tür gestanden hätte: „Wer das war, darauf kam es ihm nicht an.“ Sie betonte: „Die Tat, die hier geschehen ist, braucht kein Label - sie ist ganz und gar furchtbar.“

Schon vor der Urteilsverkündung sprach die Schwester der Toten weinend zum Publikum im Gerichtssaal: Ihre Schwester sei in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft nach Deutschland gekommen. Der Mord sei ein „abscheuliches Verbrechen“, das Spuren hinterlassen und ihre Familie zerstört habe, sagte die 20-Jährige. Sie betonte aber: „Unser Vertrauen in die Gerechtigkeit ist groß.“