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Datenschutz Deutsche Wohnen: Neue Runde im Streit um Millionen-Bußgeld

Die Berliner Datenschutzbehörde verhängte 2019 gegen den Immobilienkonzern ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro. Seitdem beschäftigt der Fall die Gerichte.

Von dpa 02.03.2026, 15:51
Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen wehrt sich vor dem Landgericht Berlin gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro. (Archivbild)
Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen wehrt sich vor dem Landgericht Berlin gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro. (Archivbild) Soeren Stache/dpa

Berlin - Der Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld der Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE ist vor dem Berliner Landgericht in eine weitere Runde gegangen. In dem Verfahren wird dem Unternehmen vorgeworfen, zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine Vorkehrungen dafür getroffen zu haben, dass nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig gelöscht werden. Das Unternehmen legte dagegen Einspruch ein.

Die Verteidiger beantragten zu Beginn der Verhandlung die Einstellung des Verfahrens. Es sei Verjährung eingetreten, begründeten die Anwälte. Die für Bußgeldsachen zuständige Kammer hat über den Antrag noch nicht entschieden.

Die Datenschutzbehörde hatte wegen eines aus ihrer Sicht festgestellten Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro erlassen. Zunächst kassierte das Landgericht Berlin im Jahr 2021 den Bescheid und stellte das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses ein: Die Behörde hatte keine konkret verantwortliche Person für den mutmaßlichen Verstoß benannt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.

Verfahren ging bereits an EuGH

Es folgte ein Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht, das dann den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltete. Der entschied am 5. Dezember 2023 im Gegensatz zum Landgericht, dass Datenschutzbehörden auch dann Bußgelder gegen Unternehmen verhängen dürften, wenn sie keine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Leitungsperson festgestellt haben. Ein Bußgeld dürfe aber nur dann gegen ein Unternehmen verhängt werden, wenn der Verstoß „schuldhaft“ begangen wurde.

Das Verfahren wurde an das Landgericht zurückverwiesen. Es muss nun klären, ob Deutsche Wohnen SE gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen hat. Die Anwälte des Unternehmens, das seit 2021 zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, sagten, das Unternehmen „verteidigt sich gegen behauptete Verstöße“. Es gebe in dem Verfahren zudem viele offene Rechtsfragen, Neuland werde betreten.

Das Gericht stellte die Frage einer möglichen Verständigung in den Raum. Nach vorläufiger Bewertung gehe aus den Akten hervor, dass das Unternehmen im Tatzeitraum Maßnahmen zur Etablierung eines neuen Archivsystems ergriffen und dieses im März 2019 in Betrieb genommen habe. Der Kammer sei nicht bekannt, dass es danach zu weiteren Beanstandungen der Verwaltungsbehörde gekommen sei. Der Datenschutzverordnung sei wohl Genüge getan worden. 

Behörde: Persönliche Daten unerlaubt gespeichert

Die Behörde hatte in dem Bußgeldbescheid kritisiert, dass im Archiv des größten privaten Vermieters Berlins teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse unerlaubt gespeichert gewesen seien. 

Einer der Verteidiger sagte nun, es gehe um einen „Datenfriedhof, auf den niemand unberechtigt Zugriff hatte“. Das Unternehmen habe bereits seit 2009 Daten nach einer bestimmten Methode „verklebt“. Für den Prozess sind sechs weitere Tage bis zum 27. März terminiert.