Urteil Entscheidung zum Kindergeld-Anspruch von Ausländern
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am Mittwoch (9.30 Uhr) zum Kindergeld für Nicht-EU-Ausländer. Dabei geht es um eine inzwischen geänderte Teilvorschrift für Menschen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Aufnahme in Deutschland gefunden haben. Ihnen stand das Kindergeld erst nach mindestens dreijährigem Aufenthalt zu. Eine zweite Voraussetzung war die Integration in den Arbeitsmarkt. Eine wortgleiche Regelung beim Erziehungs- und späteren Elterngeld hatten die Karlsruher Richter bereits im Jahr 2012 für nichtig erklärt. Die Betroffenen würden in verfassungswidriger Weise benachteiligt, hieß es damals.
Das Verfahren zum Kindergeld geht zurück auf das Niedersächsische Finanzgericht, das die von 2006 bis 2020 geltende Regelung für verfassungswidrig hält. Die Vorlagen sind seit 2014 anhängig. Die Entscheidung wird schriftlich veröffentlicht. (Az. 2 BvL 9/14 u.a.)