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Amstgericht Falsche Beantragung von Hilfen: AfD-Politiker verurteilt

Von dpa 29.01.2024, 16:58
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Dessau-Roßlau - Der AfD-Bundestagsabgeordnete Kay-Uwe Ziegler ist am Montag wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte die Staatsanwaltschaft dem Politiker vorgeworfen, im März 2020 entgegen der Wahrheit gegenüber der Investitionsbank Sachsen-Anhalt angegeben zu haben, dass ein von ihm geführtes Unternehmen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Engpässe geraten sei und deshalb sogenannte Corona-Soforthilfe benötige.

Das Gericht hatte die Strafe wegen Subventionsbetruges per Strafbefehl bereits Anfang November 2022 verhängt. Ziegler hatte dagegen Einspruch eingelegt, diesen jedoch in der Verhandlung am Montag (29.1.) nach Angaben des Gerichts sowie nach eigenen Angaben während der Hauptverhandlung am Montag zurückgenommen. Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet.

Insgesamt seien dem aus Eisleben in Sachsen-Anhalt stammenden AfD-Politiker dem Gericht zufolge 12 000 Euro Soforthilfe bewilligt worden. Die nun rechtskräftige Geldstrafe beläuft sich demnach auf 60 Tagessätze. Ziegler selbst gab an, dass die Strafe damit eine Höhe von 2400 Euro hat.

Der Politiker erklärte, bei einer Prüfung von Unterlagen und Bilanzen nach Beantragung der Soforthilfe sei festgestellt worden, dass „die Eigenkapitalquote des Unternehmens zum Zeitpunkt der Antragstellung leicht unterschritten war“, erklärte Ziegler. Daraufhin sei der Betrag zurückverlangt und im August 2021 einschließlich Zinsen und Kosten zurücküberwiesen worden.

Die Leichtfertigkeit bei der Beantragung der Soforthilfen sei vor Gericht oder in der nächsten Instanz „womöglich nicht zu 100 Prozent zu entkräften gewesen“, so Ziegler. „Aus Rücksicht auf meine Partei und meine Kollegen möchte ich den Rechtsstreit daher hier beenden. Ich bleibe aber dabei, dass der Vorwurf des Betrugs vollkommen abwegig ist.“