Flugschüler muss für Angriff bei Flug jahrelang in Haft
Eigentlich sollte es im Sommer 2013 ein gewöhnlicher Übungsflug östlich von Berlin werden, doch dann kommt es zu einer Attacke auf den Fluglehrer. Gegen den damaligen Flugschüler gab es jetzt zum dritten Mal ein Urteil.
Frankfurt (Oder) (dpa) - Ein früherer Flugschüler muss wegen des Angriffs auf seinen Fluglehrer in 1500 Metern Höhe bei Berlin für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte den Mann zu sechseinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf den Luftverkehr, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der damals 51-Jährige im Sommer 2013 sein Opfer bei einem Übungsflug mit einem Stein attackierte und verletzte. Der Angeklagte hatte demnach auch versucht, dem Fluglehrer mit den Daumen die Augen einzudrücken. Es kam damals bei Strausberg zu einem Sturzflug und einer Notlandung.
Es war bereits der dritte Prozess zu dem Fall. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die beiden vorigen Urteile beanstandet. Damals war der Angeklagte zu höheren Strafen verurteilt worden: im ersten Prozess wegen Mordversuchs zu neun, im zweiten Prozess zu sieben Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf den Luftverkehr. Der BGH hatte jedes Mal kritisiert, dass strafmildernde Umstände nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Dass es jetzt die etwas mildere Strafe gab, begründete das Landgericht damit, dass der Angeklagte von seinem Opfer nach einer gewissen Zeit abgelassen hatte.