1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Nach sieben Jahren: Freisprüche im Prozess um Ausschreitungen in Chemnitz 2018

Nach sieben Jahren Freisprüche im Prozess um Ausschreitungen in Chemnitz 2018

2018 sorgten Ausschreitungen von Rechtsextremen in Chemnitz international für Schlagzeilen. Jetzt ist ein weiterer Prozess zu Ende gegangen - mit Freisprüchen und einer Verfahrenseinstellung.

Von dpa 27.08.2025, 15:43
Ein Prozess um die Ausschreitungen von Chemnitz endet mit Freisprüchen. (Archivbild)
Ein Prozess um die Ausschreitungen von Chemnitz endet mit Freisprüchen. (Archivbild) Jan Woitas/dpa

Chemnitz - Knapp sieben Jahre nach den Ausschreitungen von Rechtsextremen in Chemnitz sind drei junge Männer vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten wurde eingestellt, wie der Präsident des Landgerichts Chemnitz, Dominik Schulz, mitteilte.

Die Anklage hatte den 24 bis 27 Jahre alten Männern angelastet, im Spätsommer 2018 nach einem sogenannten Trauermarsch in einer Gruppe die Demonstranten der „Herz statt Hetze“-Gegenkundgebung verfolgt, eingekreist und angegriffen zu haben. Dabei sollen auch rechtsextreme Parolen gerufen worden sein.

Kammer befragte mehr als 40 Zeugen

Die Kammer habe mehr als 40 Zeugen gehört und zahlreiche Videosequenzen gesichtet, sagte Schulz. Im Ergebnis habe keine der elf vorgeworfenen gefährlichen Körperverletzungen sicher einem der Angeklagten zugeordnet werden können. 

Auch einen Landfriedensbruch konnten die Richter nicht erkennen. Dieser könne nur aus größeren Gruppen von mindestens 10 bis 15 Menschen heraus begangen werden, erläuterte Schulz. Eine solche Menschenmenge sei nicht belegbar gewesen.

Verhandlung nach Jugendstrafrecht

Die vier Männer kommen aus Freital, Pirna, Dresden und Braunschweig. Zur Tatzeit waren sie zwischen 17 und 20 Jahre alt, deswegen wurde der Fall vor einer Jugendkammer des Landgerichts Chemnitz verhandelt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte dafür plädiert, die Angeklagten zu verwarnen sowie sie zu Arbeitsstunden zu verpflichten. Die Verteidiger hatten Freisprüche für ihre Mandanten gefordert.

2018 war es in Chemnitz nach dem gewaltsamen Tod eines Deutschen im Streit mit Asylbewerbern zu Demonstrationen und Ausschreitungen gekommen. So waren Rechtsextreme aus dem ganzen Bundesgebiet zu dem sogenannten Trauermarsch von AfD, Pegida und Pro Chemnitz angereist. Im Anschluss kam es zu den Attacken auf Gegendemonstranten.