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Prozesse Gemeinde muss Schmerzensgeld wegen Gullydeckel-Sturz zahlen

Nach Sturz auf Gullydeckel: Das OLG Celle verurteilt die Gemeinde Lindwedel zu Schmerzensgeld. Ein Spaziergänger erhält mehr als 10.000 Euro - plus Verdienstausfall.

Von dpa 07.07.2025, 15:34
Das OLG Celle verurteilt die Gemeinde Lindwedel nach einem Sturz auf einen Gullydeckel zu Schmerzensgeld. (Symbolbild)
Das OLG Celle verurteilt die Gemeinde Lindwedel nach einem Sturz auf einen Gullydeckel zu Schmerzensgeld. (Symbolbild) Jan-Philipp Strobel/dpa/dpa-tmn

Celle - Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat einem Spaziergänger Schmerzensgeld von 12.500 Euro zugesprochen, weil er sich beim Sturz auf einem Gullydeckel in der Gemeinde Lindwedel eine schwere Knieverletzung zugezogen hatte. Der damals 27 Jahre alte Kläger führte im September 2020 in der Gemeinde im Heidekreis seine Hunde aus und trat auf die Abdeckung, wie das OLG mitteilte. Der Deckel brach weg, er rutschte mit einem Bein in den Sickerschacht und erlitt einen Bruch der Kniescheibe.

Die Gemeinde hatte die Zahlung eines Schmerzensgeldes zunächst abgelehnt und den Prozess beim Landgericht Verden gewonnen. Sie habe den Gullydeckel regelmäßig kontrolliert. Das OLG Celle ließ dies nicht gelten und gab dem Kläger in der Berufungsinstanz recht. Der Sickerschacht sei Teil der Kanalisation und somit eine gefährliche Anlage im Sinne des Haftpflichtgesetzes.

Die Folge: Die Gemeinde hätte beweisen müssen, dass der Unfall auf höherer Gewalt beruhte – und nicht etwa auf Materialfehlern oder mangelhafter Wartung. Dieser Nachweis ist der Gemeinde nicht gelungen, weil der Gullydeckel entsorgt und nicht mehr begutachtet werden konnte.

Zusätzlich zum Schmerzensgeld muss die Gemeinde dem Kläger rund 4.400 Euro für Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Rechtsanwaltskosten zahlen. Auch etwaige künftige Schäden muss die Gemeinde ersetzen, wie es weiter in dem Urteil vom 11. Juni hieß.