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Eilantrag abgelehnt Gericht bestätigt Waffenverbot für Die Heimat-Mitglied

Ein Mitglied einer rechtsextremen Partei verkauft erlaubnisfreie Waffen. Die Stadt Braunschweig will dem einen Riegel vorschieben – der Mann sei nicht zuverlässig. Jetzt hat ein Gericht entschieden.

Von dpa 28.05.2025, 15:41
Das Verwaltungsgericht hält die Entscheidung der Stadt Braunschweig für richtig. (Symbolbild)
Das Verwaltungsgericht hält die Entscheidung der Stadt Braunschweig für richtig. (Symbolbild) Jan Woitas/dpa

Braunschweig - Das Waffenverbot gegen ein Mitglied der Partei Die Heimat bleibt bestehen. Das urteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig im Eilverfahren. Der Betroffene hatte sich vor dem Gericht gegen eine Verfügung der Stadt Braunschweig gewehrt. Die Kammer urteilte nun, dass sie davon ausgeht, dass das von der Stadt ausgesprochene Waffenverbot „in vollem Umfang rechtmäßig“ ist.

Die Stadt hatte dem Mann im Februar untersagt, Waffen zu kaufen, für die es keine Erlaubnis braucht, wie Schreckschuss- und Stichwaffen. Zudem untersagte sie ihm auch den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen.

Das Gericht befand nun, der Mann habe wegen seiner Mitgliedschaft bei der rechtsextremen Partei Die Heimat (früher NPD) nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für den Erwerb oder Besitz von Waffen. Die Kammer verwies dazu auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Partei verfassungsfeindlich ist.

Verfassungsschutzbericht spielte keine Rolle

Zudem verwies die Kammer auf einen Bericht des Thüringischen Amtes für Verfassungsschutz, wonach der Mann, der früher in Thüringen wohnte, ein langjähriger, bundesweit aktiver Rechtsextremist sei. Das habe bei der Entscheidung aber keine Rolle gespielt.

In einem Onlineshop verkauft der Mann unter anderem Waffen, für die es keine Erlaubnis braucht. In den sozialen Medien gibt er Tipps zum Umgang mit diesen Waffen. Das Urteil könnte für ihn daher berufliche Folgen haben. Das spreche aber nicht gegen das Waffenverbot, weil das Interesse der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit höher einzuschätzen sei, urteilte das Gericht.