Eilantrag erfolgreich Gericht: Bremer Forscher darf Affenversuche fortführen
Warum ein Bremer Wissenschaftler weiter mit Affen experimentieren darf - und welche Grenzen für seine Forschung gelten.

Bremen - Ein Forscher der Universität Bremen kann erst einmal weiter Versuche mit Affen durchführen. Der Wissenschaftler darf an neuen Versuchstieren jedoch keine chirurgischen Eingriffe durchführen, wie das Verwaltungsgericht Bremen in einem Eilverfahren entschied.
Der Neuro- und Kognitionsforscher setzt seit 1997 Affen für seine Experimente ein. Dabei werden Makaken konditioniert, um Aufgaben zu lösen.
Jahrelanger Streit vor Gericht um Affenversuche
Eine Genehmigung des Forschers war Ende November 2023 ausgelaufen. Das Gesundheitsressort des Landes lehnte neue Versuche ab. Der Forscher erhob Widerspruch - und stellte einen ersten Eilantrag bei Gericht, um eine Genehmigung zu erhalten. Das Gericht begründete den Beschluss im April 2024 unter anderem damit, dass es die Forschung für wichtiger als die Belastung der Versuchstiere erachte.
Das Land holte daraufhin neue Gutachten ein - und lehnte die Affenversuche wieder ab. Dagegen klagte der Forscher erneut. Nun gab ihm das Gericht in einem Eilverfahren recht: Der Schaden, der durch ein Verbot entstünde, wäre für die Forschung zu hoch. Die Belastung für die Tiere sei „nicht höher als mittelgradig“, argumentiert das Gericht. Der Forscher dürfe aber keine invasiven Eingriffe mehr durchführen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.