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Windenergie Gericht: Verein kann nicht gegen Höhenwindrad klagen

Brandenburg setzt auf Windenergie. In der Lausitz soll eine mehr als 350 Meter hohe Anlage entstehen. Dagegen wehrt sich ein benachbarter Verein – und nicht nur dagegen.

Von dpa 28.05.2025, 14:53
Ein Luftsportverein wehrt sich bislang vergeblich vor Gericht gegen ein Höhenwindrad in der Lausitz. (Symbolbild)
Ein Luftsportverein wehrt sich bislang vergeblich vor Gericht gegen ein Höhenwindrad in der Lausitz. (Symbolbild) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Berlin/Schwarzheide - Der Aero-Club Schwarzheide kann sich nicht gerichtlich gegen den Bau eines Höhenwindrades in der Lausitz wehren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat einen Eilantrag aus formellen Gründen abgewiesen, mit dem der Luftsportverein die Umsetzung des Projekts aufhalten wollte.

Nach der Gerichtsentscheidung ist es ihm als Mieter des Flugplatzes nicht möglich, gegen die Pläne juristisch vorzugehen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der Verein mit 85 Mitgliedern betreibt den mittlerweile stillgelegten Flugplatz Schwarzheide/Schipkau, den vor allem Segelflugsportler nutzten. Durch den Bau des mehr als 360 Meter hohen und etwa 1,9 Kilometer entfernten Windrads befürchtete der Club Beeinträchtigungen.

Vorzeitige Kündigung des Pachtvertrages

Zwischenzeitlich ist ihm aber der Pachtvertrag für den Flugplatz durch die Betriebsgesellschaft des Flugplatzes gekündigt worden – obwohl dieser eigentlich bis 2030 läuft. Im November 2024 beschloss die Gesellschaft, deren Gesellschafter die anliegenden Gemeinden Schwarzheide und Schipkau sind, die endgültige Schließung des Flugplatzes. Einen Monat später folgte die Genehmigung für den Bau des Windrads durch das Landesamt für Umwelt.

Ursache dafür, dass der Flugsport des Vereins beeinträchtigt werde, sei nicht der geplante Bau des Windrads, hieß es nun vom Gericht. Grund sei vielmehr die bereits erfolgte Einstellung des Flugbetriebs. Als privatrechtlicher Nutzer könne der Club nicht verlangen, dass die Betriebsgesellschaft gegen ihren Willen verpflichtet wird, den Flugplatz weiterzubetreiben.

Verein wehrt sich gegen Räumungsklage

Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar, wie es hieß. Der Aero-Club Schwarzheide kämpft nach Angaben eines Sprechers gleichwohl weiter juristisch gegen das Aus. Vor dem Landgericht Cottbus wehrt sich der Verein demnach zivilrechtlich gegen die Kündigung des Pachtvertrages und eine Räumungsklage.