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Streit um Kosten Gericht weist Klage nach Ziegen-Unfall in Streichelgehege ab

Kann eine Krankenkasse Behandlungskosten von einem Tierpark einfordern, weil eine Ziege im dortigen Streichelgehege eine Versicherte zu Fall brachte? Nein, sagt nun ein Gericht.

Von dpa Aktualisiert: 23.12.2025, 10:38
Eine Ziege brachte im Sommer 2023 im Vogelpark Marlow eine Urlauberin aus Sachsen-Anhalt zu Fall. Um Folgekosten etwa für die Behandlung der Frau wurde vor Gericht gestritten. (Archivbild)
Eine Ziege brachte im Sommer 2023 im Vogelpark Marlow eine Urlauberin aus Sachsen-Anhalt zu Fall. Um Folgekosten etwa für die Behandlung der Frau wurde vor Gericht gestritten. (Archivbild) Stefan Sauer/dpa

Stralsund - Für die Folgekosten der schmerzhaften Begegnung einer Urlauberin aus Sachsen-Anhalt mit einer Ziege in einem Streichelgehege muss der Tierpark nicht aufkommen - so die Auffassung des Landgerichts Stralsund. Geklagt hatte die Krankenversicherung der Frau, bei der nach dem Zoobesuch Behandlungskosten angefallen sind. 

Der Tierpark in Mecklenburg-Vorpommern habe alles Erforderliche und Zumutbare getan, um die Sicherheit der Besucher des Streichelzoos zu gewährleisten, teilte das Gericht am Dienstag mit. Auch habe die Versicherte das Gehege auf eigene Gefahr betreten. 

Die zum Verhandlungsbeginn 63-Jährige aus Jessen im Landkreis Wittenberg hatte im Sommer 2023 mit ihrer Tochter, ihrem Schwiegersohn und ihrem Enkel Urlaub im Nordosten gemacht. Im Streichelgehege des Vogelparks Marlow (Vorpommern-Rügen) brachte eine Ziege sie zu Fall. Die Altenpflegerin musste später am Knie operiert werden und war etwa ein Jahr lang krankgeschrieben.

Aggressives Tier? Ausgehungert? 

Die Krankenkasse machte in der Klage bereits angefallene Kosten in Höhe von mehr als 31.000 Euro geltend, etwa für die Behandlung oder auch Krankengeldzahlungen. Auch mögliche künftige Kosten führte die Kasse an. Ihrer Auffassung nach handelte es sich um ein aggressives Tier, das nicht in ein Streichelgehege gehört. Zudem seien die Tiere ausgehungert gewesen.

Das Gericht folgte allerdings der Darstellung des Tierparks, wonach es sich um eine in deutschen Streichelgehegen weit verbreitete Rasse handle. Es habe sich auch nicht bestätigt, dass das Tier besonders aggressiv gewesen sei oder Hunger eine Rolle gespielt habe.

Aufs Korn genommen oder im Weg?

In der Verhandlung hatten Zeugen widersprüchliche Angaben zum Verhalten der Ziege gemacht. „Die hat die voll aufs Korn genommen“, hatte ein Zeuge gesagt. Der Schwiegersohn der Geschädigten sagte hingegen aus, eine große Gruppe Ziegen sei aus irgendeinem Grund in eine bestimmte Richtung des Geheges gerannt. „Sie stand halt genau im Weg.“

Gezielter Angriff oder Zusammenstoß, weil sich die Herde bewegte? Das konnte das Gericht nach eigenen Angaben nicht aufklären. Laut Tierpark war ein derartiger Vorfall in Marlow ansonsten bislang nicht bekannt.

Laut Gericht ist jedem vernünftigen Besucher bewusst, dass Kontakt mit Tieren auch Kontakt mit tierischem Verhalten bedeutet, „welches spontan, willkürlich und zuweilen auch unerwartet“ sein und damit unter Umständen und in bestimmten Grenzen auch zu Gefahren für die Menschen im Gehege führen könne. Dem Besucher stehe frei, das Streichelgehege nicht zu betreten. Dass eine oder mehrere Ziegen Menschen dort anrempeln, könne ein Tierpark auch bei aller Sorgfalt nicht verhindern.

Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig. Die Krankenkasse könnte Berufung einlegen, mit der sich dann das Oberlandesgericht Rostock befassen müsste.