Schifffahrt Gestrandetes Schiff: Keine Gefahr mehr für die Schifffahrt
Mit der Hilfe mehrerer Schiffe wird ein gestrandetes Segelschiff bei Cuxhaven geborgen. Laut Behörde besteht keine Gefahr mehr für Schifffahrt und Umwelt.

Cuxhaven - Die Bergung eines vor Cuxhaven gestrandeten Segelschiffs steht kurz vor dem Abschluss. „Die vom Havaristen ausgehende Gefahr für die Schifffahrt und die Umwelt ist vollständig beseitigt“, sagte ein Sprecher des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts (WSA) am Samstagmittag. Mit einem Schwimmkran sei das Schiff zunächst angehoben worden. Dabei sei es in zwei Teile zerbrochen, die anschließend auf einen Ponton gehoben wurden. Die Tanks des Schiffs wurden laut dem WSA dabei nicht beschädigt und es kam demnach zu keiner Verunreinigung des Wassers.
Bereits am Freitag wurden die Masten und lose Schiffsteile entfernt. Am Samstagabend soll dann bei Niedrigwasser nach verbliebenen Wrackteilen gesucht und der Ponton samt dem Wrack nach Cuxhaven gebracht werden. Das WSA rechnet damit, dass die Bergung dann am Samstagabend vollständig beendet ist.
Das rund 30 Meter lange Traditionsschiff war Ende Januar auf einen Steindamm in der Außenelbe aufgelaufen und saß dort fest. Die Seenotretter und ein Schiff des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes retteten nach eigenen Angaben vier Segler und einen Hund von Bord.
Mehrere Schiffe im Einsatz
Bei der Bergung am Samstag waren ein Schwimmkran, zwei Schlepper und ein Arbeitsschiff im Einsatz. Auch Spezialtechnik zum Auffangen von Öl war vor Ort. Zwei weitere Schiffe warnten die vorbeifahrenden Schiffe.
Versuche, das Schiff freizuschleppen, scheiterten zunächst. Die Bergung wurde durch Ostwind und besonders niedrige Wasserstände erschwert, wie die Behörde weiter mitteilte. Das WSA beauftragte schließlich ein Spezialunternehmen.
Die Experten begutachteten den Havaristen vorab und stellten schwere Schäden im Schiffsrumpf fest. „Das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden“, sagte der WSA-Sprecher. Auch die Bergung koste viel Geld. Die Behörde spricht von einem sechsstelligen Betrag, den der Eigentümer übernehmen muss.