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Prozesse Haftstrafe gegen „Reichsbürger“ Peter Fitzek verhängt

Von dpa Aktualisiert: 13.07.2023, 16:57
Handschellen stecken in der Gürtelhalterung eines Justizbeamten.
Handschellen stecken in der Gürtelhalterung eines Justizbeamten. Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Wittenberg - Der „Reichsbürger“ Peter Fitzek ist vor dem Amtsgericht Wittenberg zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der 57-Jährige wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen, teilte ein Sprecher des Landgerichts Dessau-Roßlau am Donnerstag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fitzek soll am 1. März vergangenen Jahres im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer Auseinandersetzung zunächst gegen eine Tür gestoßen und dann mit dem Fuß nach ihr getreten haben. Zudem habe er zwei Personen von der Bundeswehr beschimpft, als sie Hilfe leisten wollten. Die Verteidigung Fitzeks hatte den Angaben zufolge einen Freispruch gefordert.

„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Der in Halle in Sachsen-Anhalt geborene Fitzek gründete 2012 in Wittenberg das „Königreich Deutschland“ und ernannte sich zu dessen Oberhaupt. In eigenen Verwaltungsstrukturen stellen die Selbstverwalter darin unter anderem „Reichsführerscheine“, „Reichsgewerbescheine“ und „Reichspässe“ aus, die keinerlei Rechtskraft haben.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der gesamten Szene rund 23 000 Anhängerinnen und Anhänger zu - Tendenz steigend. Unter ihnen befinden sich der Einschätzung zufolge auch gewaltbereite sowie rechtsextreme Personen. Einige Anhängerinnen und Anhänger der Szene sind im Besitz von Waffen.

Der Landrat des anhaltinischen Landkreises Wittenberg, Christian Tylsch, begrüßte das Urteil: „Wer meint, sich außerhalb unserer gesellschaftlichen Regeln und Gesetze zu stellen, muss eben doch feststellen, dass wir nicht in einem Fantasiestaat, sondern in einem Rechtsstaat zusammenleben“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Die von Fitzek angegriffene Frau habe über ein Sicherheitsunternehmen für die Kreisverwaltung gearbeitet. Dass Mitarbeitende bedroht und sogar angegriffen werden, dürfe nicht sein. Fitzek habe schon vor Verkündung des Urteils Hausverbot in der Verwaltung bekommen, so Tylsch.