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Prozess in München Hilfspfleger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Fall erinnert an den Patientenmörder Niels Högel: Ein Hilfspfleger soll die Menschen umgebracht haben, denen er eigentlich helfen sollte. Jetzt hat das Landgericht München I das Urteil in dem Fall gesprochen.

Von Britta Schultejans, dpa 06.10.2020, 14:51

München (dpa) - Grzegorz W. verzieht keine Miene, als das Gericht das Urteil verkündet: Lebenslange Haft wegen dreifachen Mordes, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung. Höchststrafe.

Der kleine, schwere Mann nimmt all das völlig regungslos hin - so unbeteiligt, wie er den ganzen Prozess über schien. So, als gehe ihn das alles gar nichts an. Dabei stellt das Gericht fest, dass er das ist, als was die Staatsanwaltschaft ihn bezeichnet hat: ein Serienmörder, der möglicherweise noch mehr Menschen auf dem Gewissen hat als die drei, für deren Morde er nun verurteilt wurde.

"Jeder weiß aus eigener leidvoller Erfahrung, wie schmerzlich es ist, einen Angehörigen zu verlieren", sagt die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl. In den Mordfällen hätten die Trauernden darüber hinaus noch feststellen müssen, dass ihre Angehörigen "nicht etwa friedlich eingeschlafen" seien, sondern getötet wurden. Die Taten hätten "zu erheblichen Einschnitten im Leben der Angehörigen" geführt, die sich jetzt viele Fragen stellten: "Wie konnte so etwas passieren? Hätte ich etwas verhindern können?"

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sechs Mordfälle angeklagt. Nicht in allen Fällen sei der Tatvorwurf zweifelsfrei nachgewiesen worden, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte. Das Gericht verurteilt den Angeklagten neben den drei Morden auch wegen versuchten Mordes, Raub mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung.

Nach einem 120-stündigen Pflegekurs war der gelernte Schlosser und Mechaniker von Mai 2015 an laut Anklage in mehreren Haushalten in Deutschland als Hilfspfleger tätig - zuständig für die 24-Stunden-Betreuung alter Menschen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten Insulin gespritzt hat, das in Überdosis verabreicht tödlich sein kann. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er - im Gegensatz zu seinen Opfern - Diabetiker ist. "Bestialische Morde" nannte der 38 Jahre alte Pole selbst seine Taten.

Die Staatsanwaltschaft nennt als Motiv im Wesentlichen Bequemlichkeit. Der Angeklagte habe beispielsweise keine Lust gehabt, sich nachts um seine Patienten zu kümmern - oder er habe in Ruhe stehlen wollen. Einmal, so steht es in der Anklage, soll er nach dem Tod eines seiner mutmaßlichen Opfer gefragt haben, ob er dessen Handy und Wertsachen haben könnte – "da der Geschädigte diese ja nun nicht mehr benötigen würde". Demnach stahl er Wertsachen, Geld, Wein, Waschmittel, Toilettenpapier, Klobürsten.

Die "Vielzahl der Verhandlungsvorwürfe" und der "Gesamteindruck" vom Angeklagten hätten das Gericht dazu bewogen, die Sicherungsverwahrung zu verhängen, sagt Ehrl. "Todesengel" oder "Teufel in Menschengestalt" hatten Nebenkläger den Hilfspfleger genannt. Die Verteidigung hatte dem wenig entgegen zu setzen, forderte in ihrem Schlussplädoyer lediglich ein "sachgerechtes Urteil".

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Danach greift die Sicherungsverwahrung.

Der Fall erinnert auch an den spektakulären Fall des Patientenmörders Niels Högel, der 2019 vom Landgericht Oldenburg wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Anders als bei Högel, der Pfleger in einem Krankenhaus war, wirft der Fall des polnischen Hilfspflegers auch ein Schlaglicht auf eine ganze Branche in einer Grauzone.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz "wird die Not in der Pflege durch über 300.000 oft weibliche Hilfskräfte aus Ost- und Südosteuropa gelindert. Fast rund um die Uhr und an sieben Tagen die Woche wird hier geschuftet, damit das Pflegesystem in Deutschland nicht kollabiert. Landläufig wird das als grauer Pflegemarkt bezeichnet".

Stiftungsvorstand Eugen Brysch fordert Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich um Kriminalität in der Pflege kümmern. "Quer durch Deutschland ist es symptomatisch, dass bei Delikten in der Pflege und Medizin der Aufklärungsdruck oft fehlt", sagt er. "Das muss sich ändern. Es braucht Schwerpunktstaatsanwaltschaften, zentrale Ermittlungsgruppen und ein vernetztes Vorgehen aller Bundesländer für solche Delikte."

Brysch betont: "Zum allergrößten Teil verlaufen diese Einsätze unauffällig." Aber eben nicht immer. "Die Politik interessiert sich nicht dafür. Fakten und Zahlen fehlen. Auch die Behörden vor Ort schauen weg, weil es keine Alternativen gibt. Das macht es Einzeltätern zu leicht. Selbst bei erdrückenden Hinweisen tun sich die Justizbehörden schwer." Brysch spricht sich deshalb auch dafür aus, "verbindliche amtsärztliche Leichenschauen bei allen Pflegebedürftigen gesetzlich anzuordnen".

Die Vorsitzende Richterin Ehrl betont in ihrer Urteilsbegründung zwar, "dass man hier nicht pauschal den Stab über alle 24-Stunden-Betreuungskräfte brechen darf" - sagt aber auch, das Ganze sei "ein sozial- und gesellschaftliches Problem, das wir hier vor Gericht nicht lösen können". Aber: "Wir wollten den Opfern ein Gesicht geben."

© dpa-infocom, dpa:201006-99-845592/4